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Die Websteuer ändert sich erneut: von 6 auf 3 %, aber nicht für E-Commerce

Hier sind die neuesten Änderungen, die von der Haushaltskommission in das Manöver eingeführt wurden, nach den vom Berichterstatter Francesco Boccia vorgelegten Änderungsanträgen: „Mit den 3 % auf einer anderen Steuerbemessungsgrundlage sammeln wir rund 190 Millionen Euro“.

Die Websteuer ändert sich erneut: von 6 auf 3 %, aber nicht für E-Commerce

Die Websteuer erfolgt, auch wenn der Steuersatz z es gilt nicht für E-Commerce. Dies ist das Ergebnis der Änderungen, die die Haushaltskommission zum Manöver 2018 eingebracht hat, insbesondere durch die Einbeziehung einer der 12 Änderungsanträge, die vom Berichterstatter des Manövers, Francesco Boccia (Pd), vorgelegt wurden.

Insbesondere die Steuer für Internetgiganten, die in Italien Gewinne machen (obwohl sie ihren Firmensitz anderswo in Europa haben), wird es aber geben wird von 6 auf 3% reduziert. „Mit der 3-Prozent-Steuer auf eine andere Bemessungsgrundlage kassieren wir rund 190 Millionen Euro“, kommentierte Boccia.

Die anderen Änderungen betreffen zum Beispiel die Änderung der Vorschriften für den Postversand von Paketen: Es wird eine Verpflichtung für die italienische Post geben, den postalischen Universaldienst auch für Pakete durchzuführen und in jedem Fall für Pakete bis 5 kg und nicht mehr als zwei. Eine andere ändert die Verpflichtung des Datenschutzgaranten, die Regeln für den Schutz personenbezogener Daten in digitaler Form festzulegen.

Und dann wurden die Änderungen eingeführt erste steuerliche Anerkennung von Fintech, d. h. neue Finanzdienstleistungen, die auf digitalen Peer-to-Peer-Plattformen geschaffen werden.

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