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Volkswagen: 5 Millionen Kartellstrafe für Dieselgate

Das Kartellamt hat Volkswagen wegen Dieselgate, also wegen unlauterer Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit den Schadstoffemissionen der seit 5 in Italien verkauften Fahrzeuge des deutschen Autobauers, mit einer maximal möglichen Geldbuße von 2009 Millionen belegt – In Deutschland grünes Licht für Pilotversuch auf Schadensersatz im Rahmen des Dieselgates.

Volkswagen: 5 Millionen Kartellstrafe für Dieselgate

Eine Geldstrafe von 5 Millionen Euro, das Maximum, das möglich ist. wegen unlauterer Geschäftspraktiken. Das hat das Kartellrecht Volkswagen für das Dieselgate auferlegt, also für die „Vermarktung von Dieselkraftwagen (Euro 2009) auf dem italienischen Markt ab 5, deren Zulassung durch den Einsatz einer Software erlangt wurde, die in der Lage ist, das Verhalten künstlich zu verändern des Fahrzeugs bei Prüfstandstests zur Kontrolle der Schadstoffemissionen".

Auf diese Weise hat Volkswagen, so der kartellrechtliche Vermerk, „ein Ergebnis von Stickoxidemissionen (NOx) bereitgestellt, die niedriger sind als die, die in dem Modus erzielt werden können, der stattdessen bei normaler Nutzung des Fahrzeugs auf der Straße aktiviert wird“.

Für das deutsche Unternehmen könnten die Probleme jedoch noch lange nicht vorbei sein: Das Landgericht Braunschweig hat gestern mit einem Vorlagebeschluss grünes Licht für ein „Pilotverfahren“ zu den 170 gegen Volkswagen eingereichten Schadensersatzanträgen gegeben im Rahmen des Dieselgates. Die Sammelklage könnte einen Gesamtwert von rund 4 Milliarden Euro erreichen.

Die Kläger fordern von Volkswagen Schadensersatz für den Börsencrash des deutschen Unternehmens. In jedem Fall ist es ein langwieriger und komplexer Prozess, der noch in diesem Jahr zu einer Verurteilung führen dürfte.

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