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EU und große Unternehmen: Italien an zweiter Stelle nach Deutschland

Nach Einschätzung der italienischen Rechnungslegungsbehörde liegt unser Land in der europäischen Rangliste bei der Anzahl der großen Unternehmen vor England, Frankreich und Spanien Firmen.

EU und große Unternehmen: Italien an zweiter Stelle nach Deutschland

Hat Italien eine Metamorphose von einem Reich der KMU zu einem Inkubator von Großunternehmen durchgemacht? Nicht wirklich, aber relativ gesehen liegen wir (erstaunlicherweise) im europäischen Durchschnitt und in absoluten Werten schlagen uns nur die Deutschen. Nach den heute veröffentlichten Zahlen der italienischen Rechnungslegungsbehörde, die Daten aus dem Unioncamere-Archiv über Aktiengesellschaften überarbeitet hat, hatte unser Land im Jahr 2009 6.025 große Unternehmen, was 0,6 % der Gesamtzahl entspricht

Bisher nichts ungewöhnliches. Das Kuriose ist der Vergleich mit dem Rest der Europäischen Union. Aus den Erhebungen des Center for Strategy & Evaluation Services für das Jahr 2010 geht in der Tat hervor, dass der Anteil der Großunternehmen an der EU-Durchschnitt es ist identisch mit dem italienischen (0,6 %).

Noch unerwarteter ist der Vergleich mit einzelnen Ländern, bei dem Italien nur im Vergleich mit den geschlagenen hervorgeht Deutschland (stark von 8.610 großen Unternehmen, 1 % der Gesamtzahl). Im Idealfall würden sie jedoch unter uns bleiben England (4.081 Großunternehmen, 0,5 % der Gesamtzahl), Frankreich (2.330, entspricht 0,2 %) e Spanien (5.101 oder 0,4 %).  

Natürlich müssen wir bedenken, dass diese Zahlen einen rein quantitativen Wert haben und Sie berücksichtigen nicht das Gewicht, das große Unternehmen auf das BIP ihrer jeweiligen Länder haben. Würden wir dieses Kriterium einführen, würde unser Land nicht mehr den zweiten Platz im Ranking belegen, da kleine und mittlere Unternehmen in Italien eine viel entscheidendere Rolle spielen als in den anderen großen europäischen Volkswirtschaften.  

Es genügt zu sagen, dass die bisher vorgeschlagenen Zahlen nicht berücksichtigt werden einzelne Kleinstunternehmen, deren Konsistenz Italien von anderen europäischen Ländern unterscheidet. Wenn wir diese Unternehmen in die Zählung einbeziehen, kommen wir laut Istat auf eine Gesamtzahl von etwa 4,3 Millionen Unternehmen gegenüber den 927.745, die vom OIC berücksichtigt wurden.

Auf jeden Fall sind selbst die einfachen quantitativen Daten zu italienischen Kapitalgesellschaften von Bedeutung, wenn man die Grenzen berücksichtigt, ab denen wir von Großunternehmen sprechen. Zu dieser Kategorie gehören Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen Kriterien: Gesamtvermögenswerte über 20 Millionen Euro, Nettoumsatz und Dienstleistungen größer oder gleich 40 Millionen Euro und Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsjahr größer oder gleich 250. 

Diese Schwellenwerte sind einige der vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 34/2013 (umsetzbar bis zum 15. Juli 2015), die durch Aufhebung die EWG-Richtlinien IV und VII zum Thema ersetzt Jahres- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften. Dabei handelt es sich um zwei Entwürfe von Gesetzesdekreten: Sie standen gestern auf der Tagesordnung des Ministerrats und wurden vorab genehmigt. Nun wird der Prozess mit den Stellungnahmen der parlamentarischen Kommissionen fortgesetzt.

Das erste der beiden Dekrete führt die neue Disziplin bzgl Transparenzpflichten für Unternehmen im Rohstoffsektor und bei der Nutzung von Waldflächen. Die Maßnahme integriert und ändert das Zivilgesetzbuch und das Gesetzesdekret 127 vom 9. April 1991, um Angleichung der Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss an die Bestimmungen der Richtlinie Europäisch. Der Text nimmt auch Änderungen an gesetzlichen Bestimmungen vor, um deren Inhalt an die Bestimmungen der Richtlinie anzupassen oder um Koordinierungserfordernisse in Bezug auf den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen und die gesetzliche Abschlussprüfung zu erfüllen.

Das zweite Dekret hingegen regelt die Tätigkeit von Finanzintermediären, die auf der Grundlage der Bestimmungen der Richtlinie 86/635/EWG Jahresabschlüsse erstellen, und die Fälle, in denen dies der Fall ist ein Bank- oder Finanzintermediär, der von der Bank von Italien beaufsichtigt wird ist verpflichtet, den Konzernabschluss auf der Grundlage internationaler Rechnungslegungsstandards zu erstellen. Es kommt endlich der Bank von Italien die Befugnis erteilt, Rückstellungen zu erlassen hinsichtlich der technischen Formen der Jahresabschlüsse und der für die Öffentlichkeit bestimmten Rechnungsstände sowie der Art und Weise und Bedingungen der Veröffentlichung der Rechnungsstände unter Bereitstellung geeigneter Formen Abstimmung mit Consob.


Anhänge: Analyse der Unternehmenskategorien in Europa 2012.ppthttp://firstonline-data.teleborsa.it/news/files/1180.pdf

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