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Transparenz, Assonime: Überwindung der Quartalsberichte

Assonime antwortet dem Wirtschaftsministerium zur Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie. Der Verband börsennotierter Aktiengesellschaften stimmt der Abschaffung der Pflicht zur Veröffentlichung von Quartalsberichten zu.

Transparenz, Assonime: Überwindung der Quartalsberichte

Assonime antwortet dem MEF auf Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie über die Änderungen der Transparenzpflichten börsennotierter Unternehmen.

Der Verband börsennotierter Aktiengesellschaften gibt bekannt, dass er die Möglichkeit unterstützt hat, die Möglichkeit, zusätzliche regelmäßige Informationen von Emittenten anzufordern, einzuschränken. Tatsächlich sieht die Richtlinie vori die Abschaffung der Pflicht zur Veröffentlichung von Quartalsberichten und die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen zusätzliche regelmäßige Informationen anzufordern. In dieser Angelegenheit behält die Consob eine allgemeine Regulierungsbefugnis, die ihr im Ermächtigungsgesetz und im Konsultationsdokument zukommt.

Die Richtlinie sieht außerdem die Anhebung der Mindestschwelle für die Offenlegung bedeutender Beteiligungen von 2 auf 3 % vor, ein Vorschlag, der nach Angaben des Unternehmens selbst auf Zustimmung von Assonime gestoßen ist.

Was die anderen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie betrifft, wie etwa die Sanktionsregelung, die schwerwiegend ist und sich auch auf das Personal des Rundfunkveranstalters erstreckt, hat der Verband eine Überlegung über die Gesamtheit der auf das Personal anwendbaren Sanktionen vorgeschlagen. 

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