Dies wurde von der Staatsanwaltschaft von Potenza angeordnet, um die Ausführung einiger „technischer Änderungsarbeiten“ zu ermöglichen, die von Eni im Zusammenhang mit der am 20. Mai vom Unternehmen vorgelegten und von der Staatsanwaltschaft akzeptierten Entlassung aus der Beschlagnahme vorgeschlagen wurden.