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Superbonus, Bürokratie-Alptraum: 43 Dokumente an die Banken

Eine Eigentumswohnung, die sich dafür entscheidet, ihre Steuergutschrift an die Banken zu übertragen, muss eine lange Liste von Bescheinigungen vorlegen, um das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren abzuschließen. Aber auch für einzelne Individualisten ist der Weg kompliziert

Superbonus, Bürokratie-Alptraum: 43 Dokumente an die Banken

Sie müssen den Superbonus schwitzen. Der Steuerabzug von 110 % auf Ausgaben für Energieeffizienzmaßnahmen und Erdbebenschutzmaßnahmen droht zu einem echten Albtraum zu werden, insbesondere für diejenigen, die sich entscheiden, ihren Kredit bei den Banken zu vergeben.

Nach der neuen Gesetzgebung stehen Kunden, die sich vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 entscheiden, den Superbonus in Anspruch zu nehmen, drei Optionen zur Verfügung:  

  • Aufwendungen abziehen und den Betrag in 5 Jahresraten zurückfordern, 
  • einen sofortigen Rabatt auf die Rechnung in Höhe von 100 % der Arbeitskosten des Unternehmens in Anspruch nehmen, das das Guthaben dann wiederum an Banken oder Dritte weiterleiten muss,
  • Beantragen Sie die Überweisung der Steuergutschrift direkt bei den Banken.

Wer sich für die dritte Option entscheidet, muss sich damit auseinandersetzen eines der endemischen Übel unseres Landes: die Bürokratie.

Eine Eigentumswohnung, die Energieeffizienzmaßnahmen durchführen muss und sich entscheidet, ihre Steuergutschrift von 110 % auf eine Bank zu übertragen, muss zunächst unendlich viele Verpflichtungen erfüllen und Dutzende von Bescheinigungen vorlegen. Nach ersten Berechnungen – gesammelt von Medien und Fachseiten – Insgesamt sind 43 Dokumente erforderlich. Etwas besser, aber nicht zu viel, ist es, wenn es sich um ein einzelnes Haus handelt, bei dem der bürokratische Prozess die Zusendung von „nur“ 38 verschiedenen Dokumenten erfordert. Ein echtes Paradoxon, wenn man bedenkt, dass der Superbonus dazu dienen sollte, die Steuerzahler dazu zu ermutigen, Arbeiten auszuführen, die der Baubranche in der Krise eine Atempause verschaffen. 

Die Dokumentation gliedert sich in zwei große Makrobereiche: Art des Eingriffs (betrifft die Anlagen oder die Gebäudehülle) und Art der Immobilie: Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Reihenhaus.

Ab hier hört es nie auf. Für die Eigentumswohnungen Sie brauchen: Bescheinigungen über die Anzahl der Grundstücke, die jeweiligen Eigentümer, die Katasterkategorien, die Tausendstelanteile, die Kostenverteilung, die Selbstauskunft mit Beginn und Ende der Arbeiten (voraussichtlich) und so weiter. „Weitere 34 Dokumente folgen, aufgeteilt nach Beginn, Fortschritt und Ende der Arbeiten“, erklärt La Stampa, die die von einer der größten italienischen Banken angeforderten Akten eingesehen hat.

Sehr viel das vorgesehene Verfahren bei Übertragung der angesammelten Steuergutschrift auf die Gesellschaft wird vereinfacht. In diesem Fall genügt es, ein von der Agentur für Einnahmen erstelltes Online-Formular auszufüllen. Es wird dann das Unternehmen sein, das sich mit den Banken auseinandersetzen muss und alle notwendigen Hürden überwinden muss.

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