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Sektorstudien, Kammer: keine Abschaffung, ok für die Überprüfung

Die Regierung muss sich verpflichten, „die Möglichkeit zu prüfen, mit einer Überprüfung der Sektorstudien fortzufahren, um sie zu vereinfachen, ihre Anzahl zu verringern und sie effektiver zu machen“.

Sektorstudien, Kammer: keine Abschaffung, ok für die Überprüfung

Abschaffung nein, Revision ja. Gestern hat die Kammer zwei Anträge auf Streichung von Sektorstudien (vorgelegt von der Lega und Fratelli d'Italia) abgelehnt und stattdessen vier Anträge zur „Optimierung“ dieses Steuerinstruments angenommen. 

Insbesondere muss sich die Regierung verpflichten, „die Möglichkeit zu prüfen, die Sektorstudien zu überarbeiten, um sie zu vereinfachen, ihre Zahl zu verringern und sie durch kontinuierliche Überprüfung und mögliche Änderung der Methoden effektiver zu machen Berechnung, die auf die Maximierung der Zuverlässigkeit der Schätzungen abzielt und gleichzeitig die Genauigkeit der von den Steuerzahlern angegebenen Daten garantiert“.

Für Chiara Scuvera (Pd), Erstunterzeichnerin eines der genehmigten Anträge, „brauchen wir eine Reform, die die Interoperabilität zwischen statistischen Daten und Politiken einführt, vor allem um zu vermeiden, dass Fachleute und Kleinstunternehmen bestraft werden“. 

Der zweite genehmigte Antrag der 5-Sterne-Bewegung fordert die Regierung auf, Sektorstudien durch Kontrollsysteme zu ersetzen oder zu unterstützen, die die präventive Einhaltung zwischen Steuerzahlern und Steuerbehörden fördern, „auch durch die Bereitstellung kostenloser IT-Tools, die es den Betreibern ermöglichen, die wirtschaftlichen und Finanztrend seiner Aktivitäten in Echtzeit im Vergleich zu statistischen Standardmodellen“. 

Wohlwollende Stellungnahme auch zu dem Antrag, mit dem Sel eine Ausweitung des Studienausschlussbereichs und eine andere Nutzung als die eines "reinen Bewertungsinstruments" vorschlägt. 

Der jüngste genehmigte Antrag kommt von Walter Rizzetto (Misto-Gruppe - Freie Alternative) und fordert die Regierung auf, „Initiativen zu ergreifen, die darauf abzielen, Sektorstudien zu regulieren, damit ihre Verwendung als bloßes statistisches Analyseinstrument zur Auswahl von Steuerzahlern vorgesehen ist, die Steuerkontrollen unterzogen werden sollen , und nicht als „Werkzeug zur automatischen Feststellung der Angemessenheit von Steuererklärungen“.  

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