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Startups, Incentives verlängert bis 2016

Zwei Dekrete, die heute von der Mise unterzeichnet wurden: Das erste verlängert die steuerlichen Anreize für diejenigen, die in Start-ups investieren, auf das gesamte Jahr 2016, während das zweite den Zugang zum Garantiefonds für innovative KMU durch das sogenannte vereinfachte Verfahren erleichtert.

Maßnahmenpaket zugunsten innovative Unternehmen. Die Ministerin für Wirtschaftsentwicklung Federica Guidi hat heute zwei Dekrete unterzeichnet: das erste verlängert die steuerliche Förderung auf das ganze Jahr 2016 für diejenigen, die in Startups investieren, während die zweite den Zugang erleichtert Garantiefonds für innovative KMU. Beiden Maßnahmen folgt in wenigen Tagen der Erlass, der die Gründung innovativer Startups auch online ohne Notar vorsieht. 

Die Förderverordnung sieht unter anderem für Personen vor, die in innovative Start-ups investieren Abzüge von 19 % für Beiträge bis zu 500 Euro. Ist der Abzug höher als die Bruttosteuer, so kann der Überschuss in den darauffolgenden Besteuerungszeiträumen, höchstens jedoch im dritten, bis zu seiner Höhe von der fälligen persönlichen Einkommensteuer abgezogen werden. Personen, die der Körperschaftsteuer unterliegen, können von ihrem Gesamteinkommen einen Betrag in Höhe von 20 % der entsprechenden geleisteten Beiträge bis zu einem Betrag von 1,8 Millionen abziehen. Die Prozentsätze steigen jeweils um 25 %, wenn Sie in ein Startup mit sozialer Berufung investieren und 27 % bei Unternehmen, die ausschließlich innovative Produkte oder Dienstleistungen mit hohem technologischem Wert im Energiesektor entwickeln und vermarkten. Die Konzessionen sind bis zu einem Gesamtbetrag von Beiträgen verfügbar, der 15 Millionen für jedes innovative Startup nicht übersteigt.

Die andere Maßnahme sieht eine deutliche Ausweitung der Zugangsmöglichkeit zum Garantiefonds zugunsten innovativer KMU durch den sogenanntes vereinfachtes Verfahren. Dieses Verfahren erkennt die Möglichkeit des Zugangs an, ohne dass der Manager des Fonds selbst eine Prüfung der Kreditwürdigkeit des begünstigten Unternehmens durchführt (Prüfung, die daher an den Antragsteller, die Bank oder die Kreditgarantie delegiert wird).

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