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Bewegungen, Ausflüge, Geschäfte: Hier sind die Regeln bis Ostern

Die FAQs der Regierungswebsite beantworten die vielen konkreten Fragen, die durch die neuen Bestimmungen ausgelöst werden, und klären viele Zweifel. Spezifische Hinweise für die Tage vom 3. bis 5. April.

Bewegungen, Ausflüge, Geschäfte: Hier sind die Regeln bis Ostern

Reisen, Sport, Verwandten- und Freundesbesuche, Restaurants, Ämter: Wie wird das in den kommenden Wochen funktionieren, von jetzt an bis Ostern? Angesichts dessen, dass zwischen jetzt und dem 6. April alle Italien wird orange oder rote Zone sein (abgesehen von Sardinien, das vorerst weiß ist, dürfen die anderen auch nicht wieder gelb werden) und das in den Tagen 3.-4. April Es gelten Ad-hoc-Regeln, die denen von Weihnachten und Silvester entsprechen, die Website des Palazzo Chigi hat sich darum gekümmert die FAQs. Hier sind die wichtigsten Punkte, je nach Farbe der Gegend und an den Ostertagen:

BEWEGUNGEN, MOTORISCHE AKTIVITÄT UND SELBSTZERTIFIZIERUNG

Rote Zone: Zum Verlassen des Hauses ist immer eine Selbstbescheinigung erforderlich, und es wird aus nachgewiesenen Gründen der Arbeit, der Gesundheit oder der Notwendigkeit zugelassen (auch in eine andere Region oder autonome Provinz). Auch die Rückkehr an den Wohnsitz, Wohnsitz oder die Wohnung ist stets erlaubt, einschließlich der Rückkehr in "Zweitwohnungen", die sich innerhalb und außerhalb der Region befinden. Es ist verboten, Verwandte und Freunde auch innerhalb derselben Gemeinde zu besuchen, außer um nicht autarken Menschen zu helfen. Spaziergänge und Radtouren sind in der Nähe des Hauses erlaubt, Sie können laufen gehen, aber ohne Hausfriedensbruch außerhalb der Gemeinde. Hundesitting ist erlaubt (es gilt als häusliche Zusammenarbeit). Eine landesweite Ausgangssperre bleibt von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens bestehen.

Oranger Bereich: Sie können sich innerhalb Ihrer Gemeinde oder, wenn Sie in einer Stadt mit weniger als 5 Einwohnern wohnen, in einem Umkreis von 30 km zu einem anderen Zentrum als der Landeshauptstadt frei bewegen. Andernfalls ist eine Selbstauskunft zwingend erforderlich, um den Bedarf zu begründen. In Bezug auf Besuche bei Freunden oder Verwandten ist es in diesem Gebiet nur einmal täglich erlaubt, zwischen 5.00 und 22.00 Uhr für maximal zwei Personen zusätzlich zu den bereits Wohnenden in ein anderes bewohntes Privathaus in derselben Gemeinde umzuziehen gemeinsam im Zielheimat. Die Person oder zwei Personen, die umziehen, können weiterhin Kinder unter 14 Jahren (oder andere Kinder unter 14 Jahren, für die dieselben Personen die elterliche Sorge ausüben) und behinderte oder nicht selbstständige Personen mitbringen, die mit ihnen leben. Im Vergleich zur roten Zone können Sie die Gemeinde verlassen, um Sport zu treiben (Radfahren oder Laufen). Eine landesweite Ausgangssperre bleibt von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens bestehen.

Ostern: Am 3., 4. und 5. April 2021 bleiben die Regeln der roten Zone bestehen, aber es ist nur einmal täglich erlaubt, zwischen 5.00 und 22.00 Uhr für maximal zwei Personen in ein anderes bewohntes Privathaus in derselben Region zu ziehen an diejenigen, die bereits im Zielheim zusammenleben. Die Person oder zwei Personen, die umziehen, können weiterhin Kinder unter 14 Jahren (oder andere Kinder unter 14 Jahren, für die dieselben Personen die elterliche Sorge ausüben) und behinderte oder nicht selbstständige Personen mitbringen, die mit ihnen leben. Eine landesweite Ausgangssperre bleibt von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens bestehen.

AUSLANDSREISEN

Auslandsreisen sind laut neuester Verordnung an das Reiseziel gekoppelt. Für alle Europäische Länder, Mit Ausnahme von Österreich ist die Reise ohne Begründung sowohl hin als auch zurück erlaubt. Die Pflicht zur Meldung der Einreise an die Präventionsabteilung des örtlichen Gesundheitsamtes sowie die Pflicht zur Abgabe einer Selbsterklärung und zur Abstrichnahme innerhalb von XNUMX Stunden vor der Einreise in das Staatsgebiet bleiben jedoch bestehen. Wenn das Ergebnis negativ ist, fahren Sie fort. Wenn es positiv ist, keine Reise. Wird der Test hingegen nicht durchgeführt, werden Sie im Zielland treuhänderisch isoliert und gesundheitlich überwacht.

'SÖsterreich Die Verordnung vom 13. Februar 2021 legt die Beschränkungen der Einreise und Durchreise durch italienisches Hoheitsgebiet für Personen fest, die sich in den vorangegangenen 14 Tagen mehr als 12 Stunden in Österreich aufgehalten oder durch Österreich gereist sind. Grünes Licht stattdessen in Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark (einschließlich der Färöer-Inseln und Grönland), Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Guadeloupe, Martinique, Guyana, Réunion, Mayotte und mit Ausnahme anderer Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents). Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (ohne Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents), Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Gebiete auf dem afrikanischen Kontinent), Schweden, Ungarn, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Andorra, Fürstentum Monaco.

Unbegrenztes Reisen von und nach Australien, Neuseeland, Republik Korea, Ruanda, Singapur, Thailand, z andere Staaten als mit geringem epidemiologischem Risiko eingestuft, während die Verordnung vom 9. Januar 2021 Einreisebeschränkungen für diejenigen festlegte, die sich in den 14 Tagen vor der Einreise nach Italien in Italien aufgehalten oder durchgereist sind Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland. Ab dem 13. Februar ist die Einreise nach Italien auch für alle Personen verboten, die aus Brasilien kommen oder sich in den 14 Tagen vor der Einreise nach Italien dort aufgehalten/transitiert haben.

ÖFFENTLICHE ÄMTER UND MUSEEN

Roter und orangefarbener Bereich: Persönliche Dienstleistungen können nur nach telefonischer Terminvereinbarung angefordert und erbracht werden. Generell werden die Aktivitäten vorrangig elektronisch oder jedenfalls so gewährleistet, dass eine physische Anwesenheit in den Büros ausgeschlossen oder eingeschränkt wird. Museen in roten und orangen Zonen geschlossen.

Ostern: Ämter und Museen geschlossen.

RESTAURANTS UND GESCHÄFTE

Roter Bereich: Bars und Restaurants sind geöffnet, aber nur zum Mitnehmen von 5 bis 22 Uhr. Ebenso Konditoreien und Eisdielen. Ab 18 Uhr ist der Verkauf in Räumlichkeiten ohne Küche verboten. Grünes Licht bis zum bitteren Ende für Hauslieferungen. Im Hotel ist der Konsum nur für Kunden erlaubt, die ein Zimmer haben. Krankenhaus- und Flughafenbars sowie Autogrills sind geöffnet. Geöffnet sind nur Geschäfte des täglichen Bedarfs: Supermärkte, Apotheken, Tabakläden, Tankstellen, Buchhandlungen, Zeitungsläden, Parfümerien, Unterwäschegeschäfte, Elektronik, Sportartikel, Kinderkleidung, Spiele. Wer schließt, kann nach Hause liefern. Stoppen Sie Friseure, Friseure, Kosmetikerinnen.

Oranger Bereich: Für Bars und Restaurants gelten die gleichen Regeln wie für die rote Zone, allerdings sind die Geschäfte nach den bereits seit Monaten bekannten Sicherheitsvorschriften geöffnet, Einkaufszentren und Non-Food-Märkte schließen jedoch am Wochenende.

Ostern: Gleiche Regeln wie in der roten Zone.

SCHULE UND PARKS

Rote Zone: Schulen auf allen Ebenen geschlossen, auch Kindergärten, Klassenunterricht nur für Schüler mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf, für alle anderen Väter. Parks und öffentliche Gärten bleiben geöffnet, mit Ausnahme lokaler Verordnungen: Kinder können Rutschen und Schaukeln benutzen.

Oranger Bereich: vom Kindergarten bis zur Mittelschule können Einrichtungen geöffnet bleiben. Fernunterricht in der High School mit einer Rotation von 50 oder 75%. Für Parks und Gärten gelten die gleichen Regeln wie für die rote Zone.

Ostern: Schulen geschlossen und die gleichen Regeln für Parks wie in der roten Zone.

MASKEN UND SANKTIONEN

Rote Zone: Atemschutzgeräte müssen sowohl im Freien als auch in Innenräumen an anderen Orten als Ihrem Zuhause getragen werden, außer in Fällen, in denen eine ständige Isolierung von anderen Personen gewährleistet ist . Es gibt einige Ausnahmen (Kinder unter 6 Jahren, beim Sport und Menschen mit bestimmten Pathologien). Was Verstöße betrifft, bleibt die Beurteilung des Vorliegens von Rechtfertigungen und insbesondere derjenigen für Notsituationen im Hinblick auf die verschiedenen Situationen, die bei jedem konkreten Ereignis auftreten können, in der Verantwortung der in Artikel 4 angegebenen zuständigen Behörde. Absatz 3 des Gesetzesdekrets vom 25. März 2020, n. 19 (was bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Dpcm normalerweise der Präfekt des Ortes ist, an dem der Verstoß festgestellt wurde). 

Oranger Bereich: Gleiche Regeln wie in der roten Zone.

Ostern: Gleiche Regeln wie in der roten Zone.

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