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Umzüge, Zweitwohnungen, Freunde: die FAQs der Regierung

Die Regierung hat neue FAQs zu den vom 14. Januar bis (mindestens) 15. Februar geltenden Regeln und Verboten veröffentlicht – hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen

Umzüge, Zweitwohnungen, Freunde: die FAQs der Regierung

Es ist erlaubt, in Zweitwohnungen zu gehen, beruflich in andere Regionen zu ziehen und den Partner zu besuchen, nicht jedoch den Freund. Auch die Begleitung von nicht zusammenlebenden Personen (unter bestimmten Voraussetzungen) sowie Besuche bei Freunden und Verwandten ist möglich. Die Regierung hat veröffentlicht die neuen FAQs mit Klarstellungen zu Regeln und Verboten nach dem Gesetzesdekret am 14. Januar verabschiedet

Wir sehen Was ist möglich und was ist bis zum 15. Februar (mindestens) nicht möglich?

ZWEITHÄUSER: REGELN UND VERBOTE

Die lang erwarteten Klarstellungen zur Möglichkeit, Zweitwohnungen zu erreichen, sind eingetroffen. Dies ist möglich, auch wenn die Wohnung in einer anderen Region liegt (unabhängig von der Farbe). Die Ausnahmeregelung gilt für die Eigentümer der Immobilie und deren zusammenlebenden Familienkern, für Inhaber eines Mietvertrags von mehr als 30 Tagen und für Mitbewohner. Wie er erklärt Republik: „Wenn eine Familie normalerweise Zeit in einem Zweitwohnsitz ihrer Großeltern verbringt und während dieser Zeit mit ihnen dort lebt, kann sie in jede Gegend zurückkehren, in der sie sich befindet, auch in die Rote. Aber es kann dort keine anderen Menschen oder Familien aufnehmen.“

In Bezug auf Zweitwohnungen zur Miete wurden genaue Regeln festgelegt: Die Abreise ist nur möglich, wenn der Mietvertrag vor dem 14. Januar (Datum des Gesetzesdekrets) abgeschlossen wurde. Ansonsten müssen wir mindestens bis zum 15. Februar warten. Auch wenn die Zweitwohnung weniger als 30 Tage gemietet wurde, ist ein Umzug verboten. Tatsächlich erklärt die Regierung in den häufig gestellten Fragen, dass die Möglichkeit, in eine Zweitwohnung zu ziehen, auf die „Rückkehr“ beschränkt ist, und dies liegt daran, dass die geltenden Bestimmungen ab dem 16 Wohnung, ohne eine Einschränkung in Bezug auf die sogenannten "Zweitwohnungen" vorzusehen.

Eine weitere Klarstellung gilt für diejenigen, die vor Inkrafttreten der neuen Maßnahmen in eine Zweitwohnung umgezogen sind. In diesem Fall ist es erlaubt, sich aus Arbeits-, Studien-, Gesundheits-, Notwendigkeits- oder Dringlichkeitsgründen über die regionalen Grenzen hinaus zu bewegen und an den Wohnort zurückzukehren. Auch Familienzusammenführungen oder mit Partnern sind zulässig. 

In allen oben aufgeführten Fällen müssen Sie die Selbstauskunft immer bei sich führen. 

PARTNER UND FREUNDE

Vergessen Sie die mittlerweile berühmten Verwandten, jetzt sind die Partner da. In den FAQs wird erläutert, dass eine Wiederzusammenführung mit Partnern auch durch einen Umzug in andere Regionen möglich ist: 

„Mein Ehepartner/Partner und ich leben aus beruflichen Gründen (oder aus anderen Gründen) in verschiedenen Städten. Ist es für mich oder ihn/sie möglich, ihn/sie zu erreichen? Dies ist nur möglich, wenn der für die Zusammenführung gewählte Ort mit dem Ort übereinstimmt, an dem Sie Ihren Wohnsitz, Wohnsitz oder Heim haben. 

Government.it

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Nachzug zu Ihrem Partner in eine andere Region möglich ist, sofern Sie Ihren Wohnsitz oder Wohnsitz in dem Haus haben, in dem Sie zu ihm nachziehen, oder dass dies Ihr „de facto Zuhause“ ist. 

Aber Vorsicht: Der Umzug ist nur für Partner möglich (ein Begriff, der darauf hinweist, dass zwei Personen zusammenleben, auch wenn sie nicht verheiratet sind). Für nicht zusammenlebende Freunde ist der Umzug verboten.

REISEN MIT DEM AUTO

Die Anreise mit dem Auto ist erlaubt:

„mit Personen, die nicht zusammenleben, sofern die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie bei der außerplanmäßigen Beförderung eingehalten werden: d. h. mit der Anwesenheit nur des Fahrers im vorderen Teil des Wagens und maximal zwei Passagieren für jede weitere Sitzreihe Rücksitze, mit Maskenpflicht für alle Passagiere. Von der Pflicht zum Tragen der Maske kann nur dann abgesehen werden, wenn das Fahrzeug mit einer physischen Trennung (Plexiglas) zwischen der vorderen und der hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist, in diesem Fall nur die Anwesenheit des Fahrers in der ersten Reihe und ausschließlich ein Passagier für die hintere Reihe“.

Government.it

BEWEGUNGEN MIT BEGLEITPERSONEN

Es ist möglich, sich mit einer Begleitperson zwischen Regionen (unabhängig von der Hautfarbe) zu bewegen, auch wenn Sie nicht zusammenleben, kein Auto besitzen, keinen Führerschein haben, nicht selbstständig sind oder in das Vorhandensein eines Hindernisses. Für den Fall, dass Begleitperson und Begleitperson nicht zusammenleben, müssen beide eine Maske tragen. 

REISEN, UM HILFE ZU LEISTEN

Bewegungen zur Unterstützung nicht selbständiger Angehöriger sind auch zwischen Gemeinden und Regionen in verschiedenen Gebieten zulässig, „sofern es nicht möglich ist, ihnen die erforderliche Hilfe durch andere in dieser Gemeinde oder Region anwesende Personen zu gewährleisten“. Es ist jedoch verboten, sich in größerer Zahl zu bewegen, als unbedingt erforderlich ist, um die erforderliche Hilfeleistung zu erbringen: in der Regel nur ein erwachsener Angehöriger, möglicherweise in Begleitung von Minderjährigen oder behinderten Menschen, die er in der Regel bereits betreut. Innerhalb der roten Zone können Sie einem Verwandten oder Freund helfen, der sich nicht selbst versorgen kann, da dies eine „notwendige Bedingung“ ist.

WEGBRINGEN 

Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin von 18 bis 22 Uhr gestattet. Das in der Verordnung festgelegte Verbot gilt nur für Bars ohne Küche und für den Getränkeeinzelhandel. 

„Die Lieferung nach Hause ist zeitlich unbegrenzt möglich, muss aber in jedem Fall unter Einhaltung der Vorschriften zur Verpackung und Lieferung der Produkte erfolgen.“ 

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BEERDIGUNGEN

Bewegungen zwischen Regionen, einschließlich roter Regionen, sind aus beruflichen, gesundheitlichen oder Notwendigkeitsgründen sowie zur Rückkehr zum Wohnsitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Zuhause gestattet. Die Regierung hat klargestellt, dass es möglich ist, in eine andere Region zu reisen, um auch an der Beerdigung naher Verwandter (bis zum zweiten Grad) „oder des einzigen verbliebenen Verwandten“ teilzunehmen. 

 BESUCHE BEI ​​VERWANDTEN UND FREUNDEN

Auch Besuche bei Verwandten und Freunden durch zwei Personen (mehr unter 14 oder Nicht-Selbstversorger) sind in den roten Bereichen erlaubt, jedoch immer ausschließlich für Reisen, die nachweislich aus beruflichen, gesundheitlichen oder Notwendigkeitsgründen (auch in eine andere Region) durchgeführt werden und die Rückkehr zum Wohnort, zur Wohnung oder zum Heim, auch zu Zweitwohnungen, jederzeit möglich ist. 

Dies wird in den FAQs der Regierung bekräftigt, in denen bestätigt wird, dass zwischen 5 und 22 Uhr einmal am Tag maximal zwei Personen zusätzlich zu den bereits zusammenlebenden Personen in ein einzelnes bewohntes Privathaus in derselben Gemeinde umziehen dürfen . im Haus. Die Person oder zwei Personen, die umziehen, können weiterhin ihre Kinder unter 14 Jahren und die mit ihnen lebenden behinderten oder nicht selbstständigen Personen mitbringen. Für diejenigen, die in einer Gemeinde mit bis zu 5.000 Einwohnern leben, ist diese Bewegung auch innerhalb von 30 km von der Grenze ihrer Gemeinde (also auch in einer anderen Region oder autonomen Provinz) erlaubt, allerdings mit dem Verbot, sich in Richtung der Provinzhauptstädte zu bewegen . 

Getrennte Eltern

Getrennte oder geschiedene Eltern können ihre minderjährigen Kinder auch in einer anderen Region oder im Ausland besuchen. In jedem Fall müssen diese Bewegungen „auf dem kürzesten Weg“ und unter Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen (Personen in Quarantäne, positiv, immunsupprimiert usw.) erfolgen. 

Es ist auch möglich (aber dringend davon abzuraten), die Kinder zu ihren Großeltern zu begleiten oder sie zu Beginn oder am Ende des Arbeitstages abzuholen, denn „ältere Menschen gehören zu den Gruppen, die der Ansteckung am stärksten ausgesetzt sind und daher den Kontakt mit ihnen vermeiden müssen.“ andere Leute". 

GELBE ZONE: SPORT, JAGD, ANGELN, MUSEEN

„Es ist erlaubt, öffentliche und private Sportzentren und Vereine im gelben Bereich aufzusuchen, um grundsätzliche sportliche Aktivitäten ausschließlich im Freien auszuüben.“ Ja, auch zum Jagen und Amateur- oder Sportfischen. 

Im orangefarbenen Bereich sind diese Aktivitäten nur innerhalb Ihrer eigenen Gemeinde erlaubt, im roten Bereich sind sie verboten. 

In der gelben Zone „ist der öffentliche Öffnungsdienst von Museen und anderen Institutionen und Kulturstätten (im Sinne von Artikel 101 des Gesetzbuches über Kulturerbe und Landschaft) ausgesetzt.“ 

ROTE ZONE: JA ZUM HUNDESITTER

Auch Hundesitting ist im roten Bereich erlaubt.

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