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Spesometro, heute die erste Frist für Waren über 3.600 Euro

Heute ist das erste Ablaufdatum des Spendometers, des von der Einnahmenagentur verwendeten Instruments zur Verfolgung von Einkäufen im Jahr 2013 mit einem Betrag von mindestens 3.600 Euro: Wer Autos, Schmuck oder Luxusgüter im Allgemeinen kauft, landet unter dem Prüfung Steuer, da auch der Verkäufer deklarationspflichtig ist.

Spesometro, heute die erste Frist für Waren über 3.600 Euro

Die erste Frist für das Spendometer, das von der Revenue Agency zur Verfolgung des Profils des Realeinkommens verwendete Tool, wird heute ausgelöst, da es von Einkäufen erfährt, die im Jahr 2013 für einen Betrag von mindestens 3.600 Euro getätigt wurden. Das gilt, um es klar zu sagen, für die sogenannten Luxusgüter, die oft den Steuerbehörden entgehen.

Für Steuerzahler gibt es zwei Stichtage für die Deklaration: einer heute, der andere der 30. April. Die erste betrifft diejenigen, die die Mehrwertsteuer alle drei Monate liquidieren, während am 30. April die Finanzakteure an der Reihe sind, über die Zahlungen für Einkäufe ab 3.600 Euro per Kredit- und Debitkarte erfolgen.

Sowohl erbrachte als auch empfangene Leistungen sind der Agentur der Einnahmen zu melden. Händler müssen beispielsweise alle fakturierten Verkäufe melden. Damit nicht genug: Bei Einzelhändlern löst der Verbrauchszähler nur dann aus, wenn die nicht fakturierungspflichtigen (aber durch Quittung oder Steuerquittung belegten) Vorgänge einen Betrag gleich oder größer als die verhängnisvollen 3.600 aufweisen Euro.

Aus diesem Grund werden diejenigen, die Autos, Schmuck, Kleidung und verschiedene Luxusaccessoires kaufen oder diejenigen, die teure Reisen oder Mitgliedschaften in Sportvereinen bezahlen, als erste Händler, Unternehmen und Betreiber unweigerlich in die Lupe der Finanzbehörden geraten Finanzierer, die diese Waren verkaufen, sind verpflichtet, die Steuerbehörden zu benachrichtigen. Ausgenommen vom Spesometer sind nur Exportumsätze von Unternehmen, Importe und innergemeinschaftliche Käufe, die bereits Gegenstand anderer Erhebungen durch das Finanzamt sind.

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