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Senat, härtere Strafen gegen Korruption

Die Antikorruptionsregeln werden von den Kommissionen für Verfassungsangelegenheiten und Justiz des Palazzo Madama geprüft – Der Text stammt von der Kammer, modifiziert und erweitert in Bezug auf die vorherige Lesung durch den Senat – Hier sind die Neuigkeiten.

Senat, härtere Strafen gegen Korruption

Härtere Sanktionen gegen Korruption, eine Geißel, die wie ein Gitter in die öffentliche Verwaltung, aber auch in den Wirtschaftssektor passt, insbesondere in das Gestrüpp von Verträgen und Unteraufträgen. 

Die Antikorruptionsregeln werden von den Kommissionen für Verfassungsfragen und Justiz des Palazzo Madama geprüft. Der Text stammt von der Kammer, modifiziert und erweitert gegenüber der vorherigen Lesung durch den Senat: Die Änderungen betreffen die Aufgaben der nationalen Antikorruptionsbehörde und die Art und Weise, wie der nationale Antikorruptionsplan strukturiert ist.

Die Vorschrift definiert das Verbrechen der Erpressung neu, das nur dem Amtsträger zurechenbar ist (und nicht mehr auch dem Verantwortlichen des öffentlichen Dienstes). Korruption für eine Amtshandlung wird nun härter bestraft: Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren statt von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Die verschiedenen Formen der Korruption werden dann neu eingegrenzt: einerseits die eigentliche Korruption, die an der Vornahme einer dienstwidrigen Handlung verankert bleibt; andererseits die ungebührliche Entgegennahme oder Annahme des Versprechens von Geld oder sonstigen Vorteilen, die nunmehr an die Ausübung der Funktionen und nicht an die Vornahme einer Amtshandlung geknüpft ist.

Ein neuer Artikel führt den „Handel mit unerlaubter Einflussnahme“ ein, der jeden mit Freiheitsstrafe von ein bis drei Jahren bestraft, der seine Beziehungen zu einem Beamten oder Beamten des öffentlichen Dienstes ausnutzt, um als Preis für seine unerlaubte Vermittlung Geld oder andere finanzielle Vorteile zu erlangen oder zu versprechen oder um den Beamten oder den Verantwortlichen eines öffentlichen Dienstes zu entlohnen. Die gleiche Strafe gilt für jeden, der Geld oder andere Vorteile gibt oder verspricht. Schließlich wird die Freiheitsstrafe für Amtsmissbrauch erhöht: von einem auf vier Jahre statt von sechs Monaten auf drei Jahre.

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