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Taxistreik: Laut Streikgarantiebehörde ist die Totalblockade vom 23. Januar rechtswidrig

Die Streikgarantiebehörde erklärt heute in einer Mitteilung den von den Gewerkschaften angekündigten und für den 23. Januar geplanten landesweiten Taxistopp für illegitim.

Taxistreik: Laut Streikgarantiebehörde ist die Totalblockade vom 23. Januar rechtswidrig

Nach l 'StreikgarantiebehördeIch, der öffentlich zu dem Fall sprach, das nationale Taxiunternehmen, von den Gewerkschaften der Taxifahrer für die angekündigt 23 Januar (in offenem Protest dagegen die Liberalisierungsvorschläge der Monti-Regierung, die die Anzahl der erteilten Lizenzen erhöhen und den Wert der bereits bestehenden erheblich senken würde), es wäre illegitim.

Die heute von der Behörde veröffentlichte Notiz lautet dass das Streikrecht, gerade um es effektiv auszuüben, "bestimmten Beschränkungen unterliegt: Dies sind beispielsweise die Kündigungsregelungen, die Dauer der Enthaltung, die Garantie der Erbringung einer Mindestdienstleistung und Nachtnischen . Daher konnte es nicht als legitim angesehen werden ein vollständiger Dienstblock“. In Fortsetzung der Note die Streikgarantiebehörde, die in den letzten Tagen auch eine Note an die Beschwerdeführer geschickt hat, in der sie aufgefordert werden, alle rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen Schutz der Bürger, hat sich auch als "Schlichtungs- und Diskussionsort zur Verfügung gestellt" zwischen den beteiligten Parteien erklärt, um eine gemeinsame Lösung der Angelegenheit zu erreichen.

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