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Ski, Helm und Versicherungspflicht: Die News von 2022

Viele Neuigkeiten auf der Piste – Von der Helmpflicht für unter 18-Jährige über die Versicherung bis hin zu den Straßenverhältnissen – Das ändert sich ab 1. Januar 2022

Ski, Helm und Versicherungspflicht: Die News von 2022

Hier kommt der neue Code für die Skipisten. Die Skisaison hat bereits seit Wochen begonnen, da der Schnee die Gipfel weiß gemacht hat, aber es gibt neue Regeln am Horizont. Nicht nur der grüne Pass und die Abstandsregelung, ab dem 1. Januar 2022 gilt die neue Maßnahmen auf der Piste: Von der Helmpflicht auch ab 14 Jahren über den Abschluss einer Versicherung bis hin zum Verhalten. Folgendes ändert sich.

OBLIGATORISCHE VERSICHERUNG

Die neue Gesetzgebung führt die Verpflichtung für alle Skifahrer ein, eine gültige Versicherungspolice zu haben, die ihre zivilrechtliche Haftung für Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Beim Kauf des Skipasses, auch nur für einen Tag, muss der Betreiber des Lifts den Benutzern die Unterzeichnung einer Police ermöglichen. Diejenigen, die diese Versicherung nicht haben, müssen ab Januar 2022 eine bezahlen fein von 100 auf 150 Euro und den Entzug des Skipasses. Eine Zahl, die sehr niedrig erscheinen mag, ist es aber nicht, wenn man bedenkt, dass die Skiversicherung zwischen 1,50 und 2 Euro pro Tag (30 für die Saison) und 3 Euro für diejenigen kostet, die auch Unfälle abdecken (45 Euro für die Saison). 

Stattdessen für diejenigen, die eine Richtlinie haben "Zivilrechtliche Haftung des Privatlebens" Oder von "Haushälterin“ – umfasst alle Mitglieder des Familienverbandes des Abonnenten unter den Versicherten – es ist nicht notwendig, den Ski mitzuschließen, da er bereits enthalten ist. Häufig ist diese Police in der Hausratversicherung enthalten, die eine Obergrenze (z. B. 500 Euro bei jährlichen Kosten zwischen 60 und 90 Euro) für Schäden an Dritten vorsieht.

HELMPFLICHT FÜR MINDERJÄHRIGE

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Verwendung von Helmen: Nicht nur die unter 14-Jährigen, sondern alle Minderjährigen, die Ski Alpin, Snowboard, Telemark, Schlitten und Rodel betreiben, werden verpflichtet, einen Helm zu tragen. Außer Langlauf. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld zwischen 100 und 150 Euro. Aber nicht nur das, der Helm muss den Sicherheitsmerkmalen entsprechen. Wer ungeeignete Helme importiert, riskiert Bußgelder von bis zu 100 Euro, wer sie in den Handel bringt, bis zu 5.

VERHALTEN AUF DER STRECKE

Neue Regeln auch für das Verhalten bei Abfahrten auf der Piste. Die Vorfahrtspflicht für Rechtskommende entfällt und alle Skifahrer müssen auf ihre eigene Flugbahn achten. An Kreuzungen müssen Sie Umwege machen und Ihre Geschwindigkeit reduzieren, um jede Art von Kollision zu vermeiden. Sie können sowohl flussaufwärts als auch flussabwärts überholen, sofern genügend Platz und Sicht vorhanden sind. Diese Regeln gelten auch für Ein- oder Wiedereinsteiger nach der Haltestelle. Bei Stürzen muss die Strecke schnellstmöglich geräumt werden. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld zwischen 50 und 150 Euro.

Die gleiche Strafe gilt für diejenigen, die die Skipisten zu Fuß oder mit Schneeschuhen befahren, außer in Notfällen. Wer eine Skipiste hinuntergeht, muss sich an den Rand halten und den Einsatzfahrzeugen Vorrang geben. Wer während des Trainings oder Wettkampfs eine Bahn betritt, muss mit einem Bußgeld (von 100 bis 150 Euro) rechnen.

Bei einem Zusammenstoß zwischen Skifahrern geht das Gesetz bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass beide die gleiche Verantwortung tragen. Daher haftet jede beteiligte Partei für 50 % der Kosten ihres Schadens, was nur eine Unfallpolice garantieren kann. 

Besonders schwer fällt das Bußgeld an Weglassen von soccorso (von 250 bis 1.000 Euro) für diejenigen, die eine Person in Schwierigkeiten im Schnee finden und keine Hilfe leisten und den Unfallverwalter nicht benachrichtigen.

Das Befahren ist strengstens verboten Rauschzustand oder darunter narkotische Substanzen. Andernfalls wird der Übertreter mit einer Geldbuße zwischen 250 und 1.000 Euro geahndet. Auch Kontrollbeamte können Skifahrer mit mehreren Laptops kontrollieren. Darüber hinaus werden die Manager verpflichtet, halbautomatische Defibrillatoren an geeigneten Orten zu installieren und die Anwesenheit von Personal zu gewährleisten, das diese bedienen kann. Dabei müssen die Pisten nach Aktivität (Skifahren, Snowboarden, Wettkampfgeist, Schlittenfahren) und Schwierigkeitsgrad aufgeteilt werden. Auch in diesem Fall kann der Skifahrer bestraft werden, wenn er Pisten mit einem Schwierigkeitsgrad befährt, der nicht seinem Können entspricht. In diesem Fall beginnt das Bußgeld bei 250 Euro und kann bis zu 1.000 Euro betragen.

OFF-PISTE-SKI

Der neue Erlass sieht auch Maßnahmen für diejenigen vor, die Off-Piste-Skifahren, Skibergsteigen oder Wanderaktivitäten ausüben. In diesem Gebiet sind Lawinen offensichtlich die Hauptgefahr. Die Manager müssen die Bulletins täglich anzeigen, um ihnen maximale Sichtbarkeit zu geben. Darüber hinaus müssen sich alle Skifahrer bei witterungsbedingter Lawinengefahr mit entsprechenden elektronischen Signal- und Suchsystemen ausstatten, Schaufel e Schneesonde, um sicherzustellen, dass idoneo Rettungsaktion. Strafe ein Bußgeld von 100 bis 150 Euro.

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