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Entsperrt Italien, Finanzministerium lehnt Rabatte bei Renovierungen und Autobahnen ab

Der Rechnungshof sagt Nein zur Mehrwertsteuersenkung bei Umstrukturierungen und zu Rabatten auf Autobahnen – Unterdessen bereitet die Regierung das Vertrauen vor.

Entsperrt Italien, Finanzministerium lehnt Rabatte bei Renovierungen und Autobahnen ab

Die Axt des Finanzministeriums fiel auf einen Regen von Änderungen des Dekrets zur Freigabe Italiens, das von der Umweltkommission der Kammer genehmigt wurde. Insbesondere zwei Steuernachlässe, die in den letzten Tagen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit standen, wurden negativ bewertet.

1) MwSt. AUF RENOVIERUNGEN UND ENERGIEEFFIZIENZ

Der Hauptrechnungshof hat den für Gebäudesanierungen und energetische Gebäudesanierungen vorgesehenen Mehrwertsteuerabschlag von 10 auf 4 % abgelehnt. Um die Intervention zu decken, hatte die Kommission eine spekuläre Erhöhung der Mehrwertsteuer von 4 auf 10 % für den Neubau von Erstwohnungen vorgesehen, die direkt von Unternehmen verkauft werden. Die Finanzierung wurde vom Finanzministerium als unzureichend eingestuft. Darüber hinaus würde nach Angaben des Rechnungshofs die 4 % Mehrwertsteuer dazu führen, dass Italien wegen Verstoßes gegen Steuerrichtlinien vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt wird.

2) RABATTE AUF AUTOBAHNEN

Auch die Ausweitung der Steuerbefreiung auf bereits in Betrieb befindliche konzessionierte Autobahnen hat das Wirtschaftsministerium negativ beurteilt, weil „es zu Einnahmeausfällen mit negativen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen kommen würde“, heißt es in der Stellungnahme des Rechnungshofs . 

VERTRAUEN SIE AUF DAS DEKRET

Die Feststellungen des Finanzministeriums sollten von der Haushaltskommission gebilligt werden, wodurch auch die Umweltkommission gezwungen wäre, den Text mit den durch das MEF auferlegten Änderungen erneut zu genehmigen. Die Regierung hat bereits mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die Vertrauensfrage in die endgültige Fassung der Maßnahme zu stellen.

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