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Mindestlohn für alle an Inflation gekoppelt: zunächst ja zur EU-Richtlinie, aber sie wird nicht bindend sein

In Europa sind es noch zwei Schritte, dann geht es weiter zu den Ratifizierungen der Länder, die aber keine Pflicht zur Einführung eines Mindestlohns haben werden - Das sieht die Richtlinie vor

Mindestlohn für alle an Inflation gekoppelt: zunächst ja zur EU-Richtlinie, aber sie wird nicht bindend sein

Die Europäische Union eine Einigung erzielt salario minimo, aber das ist nur ein erster Schritt und Revolutionen sind nicht in Sicht. Die Vereinbarung auf neue Richtlinie wurde von angekündigt Ausschuss für soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments: Jetzt fehlen noch die beiden wichtigsten Schritte, nämlich grünes Licht vom Plenum des Europäischen Parlaments (das den Text allerdings nicht mehr abändern kann) und die Ratifizierung durch den EU-Rat. Danach wird der Ball zu den passen einzelne Länder, die zwei Jahre Zeit hat, um zu ratifizieren. Aber Vorsicht: die Direktive eine Pflicht zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns besteht nicht.

Was sieht die neue EU-Mindestlohnrichtlinie vor?

Das Ziel ist hübsch bestehende Vorschriften harmonisieren, da 21 von 27 EU-Ländern bereits einen Mindestlohn haben. Das Regelpaket sieht daher die Einführung von zwei Bezugsgrößen zur Bestimmung der Entlohnung von Arbeitnehmern und gleichgestellten Arbeitnehmern vor (Lebenshaltungskosten e Kaufkraft) und dieautomatische Aktualisierung alle zwei Jahre. Es wird auch gestärkt Tarifverhandlungen sofern diese die 80 %-Schwelle nicht erreicht. Es gibt keine Höchst- und Mindestlöhne, die daher weiterhin sehr unterschiedlich zwischen den verschiedenen Ländern sein wird, von denen jedes das Recht (aber nicht die Pflicht) hat, seine eigene Höhe des gesetzlichen Mindestlohns festzulegen.

Was sich in Italien ändert, wo es keinen Mindestlohn gibt

Italien gehört zu den sechs EU-Länder, die keinen Mindestlohn haben (die anderen sind Österreich, Zypern, Dänemark, Finnland und Schweden): Die europäische Richtlinie verlangt, wie erwähnt, nicht die Einführung einer solchen, sondern die Stärkung der Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. In Italien müssen daher CGIL, CISL und UIL generell mehr Befugnisse erhalten. Auf jeden Fall ist geplant, wo zu handeln Tarifverträge unter einem Schwellenwert von 80 % liegen, durch einen Aktionsplan mit einem klaren Zeitplan und konkreten Maßnahmen zum Erreichen dieses Schwellenwerts.

Kampf gegen Schwarzarbeit

Um illegale Situationen zu vermeiden, müssen die Staaten die Kontrollen durch die Arbeitsaufsichtsbehörden verstärken und die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden entwickeln, um Arbeitgeber, die sich nicht an die Vorschriften halten, strafrechtlich zu verfolgen.

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