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Ryanair wird von der Kartellbehörde wegen annullierter Flüge ins Visier genommen

Die Behörde hat eine Untersuchung wegen unlauterer Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit den zahlreichen Flugausfällen aus organisatorischen und verwaltungstechnischen Gründen eingeleitet

Das Kartellamt hat eine Untersuchung gegen Ryanair wegen mutmaßlicher unlauterer Geschäftspraktiken unter Verstoß gegen das Verbrauchergesetz eingeleitet. Die Behörde teilte dies in einem Vermerk mit und erklärte, der Fall habe mit "den zahlreichen in den kommenden Wochen vorgenommenen oder geplanten Flugstreichungen zu tun, die laut Presseberichten eine Verletzung der in § 20 Abs Kunst. XNUMX des Verbrauchergesetzbuchs, soweit sie weitgehend auf dem Gewerbetreibenden bereits bekannte organisatorische und verwaltungstechnische Gründe zurückzuführen wären, also nicht auf gelegentliche und äußere Ursachen, die sich seiner Kontrolle entziehen und die Verbrauchern, die die Reisen lange geplant hatten, erhebliche Unannehmlichkeiten bereiten würden entsprechendes Flugticket wurde bereits gebucht und bezahlt".

Hinzu kommt „ein zweites Streitfallprofil, betreffend den Inhalt und die Art und Weise der Informationen, mit denen Ryanair Fluggäste über Flugausfälle informiert und ihnen Lösungsmöglichkeiten (Erstattung oder Ticketänderung) aufgezeigt hat, die geeignet sein könnten, Verbraucher über deren Existenz zu täuschen und zu täuschen daher die Ausübung ihres Rechts auf finanzielle Entschädigung gemäß EG-Verordnung 261/04 gerade im Falle von Flugausfällen“, schließt das Kartellamt.

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