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Verschrottung ter, Online-Bewerbung: So stellen Sie sie vor

Ab dem 21. Dezember ist es möglich, den Antrag auf Mitgliedschaft im ter Abwrackung von Steuerbescheiden online zu stellen - So geht's

Verschrottung ter, Online-Bewerbung: So stellen Sie sie vor

Ab dem 21. Dezember können Mappen auch online verschrottet werden. Das teilte das Finanzamt mit und stellte den neuen Service „Do It Yourself“ vor.

Ab diesem Datum kann der Antrag auf Aufnahme in die Verschrottung direkt von zu Hause aus, per PC, Smartphone oder Tablet, aus dem kostenlosen Bereich des Portals Einnahmenagentur-Inkasso gestellt werden. Es ist nicht erforderlich, eine PIN oder ein Passwort zu haben, aber es ist erforderlich, das Ausweisdokument zu senden.

SCRAPPING-TER ONLINE: SO GEHT'S

Zur Online-Bewerbung unter Website der Revenue Agency-Collection, müssen Sie auf die zugreifen Seite, die der erleichterten Definition gewidmet ist.

Wenn Sie fertig sind, klicken Sie einfach auf den entsprechenden Link und senden Sie die Anfrage, um den "Prospekt" per E-Mail zu erhalten, d.h. die Liste der Zahlungsordner und -mitteilungen, die "verschrottet" werden können, und den fälligen Betrag, "abzüglich" der Strafen und Verzugszinsen.

An dieser Stelle, nachdem Sie Ihre Schuldensituation eingesehen haben, reicht es aus, das Formular DA-2018 auszufüllen, d. h. die Aufforderung, Akten und Bescheide für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2017 zu "verschrotten".

Folgende Informationen werden abgefragt:

  • persönliche Daten,
  • Domizilierungsdaten,
  • Datum der Kontaktaufnahme
  • eine Referenz-E-Mail-Adresse, an die Sie die Bestätigung der Anfrage erhalten möchten.

Zu den weiteren vorzulegenden Informationen gehören natürlich die Referenzen der Mappen oder Aushänge, die Sie erleichtert definieren und die Ausweisdokumente (Personalausweis und Eigenerklärung zur Bescheinigung der Qualifikation des Erklärenden) beifügen möchten.

Am Ende müssen Sie die angeben Bezahlverfahren: Es beginnt bei einer Einzellösung bis zu maximal 5 Jahren mit 18 Raten. Schließlich muss der Steuerpflichtige nach Sichtung der Datenzusammenfassung als letzten Schritt angeben, ob er die Zahlung in einer einzigen Rate oder in maximal 5 Jahren mit 18 Raten zu leisten beabsichtigt, wobei die ersten beiden im Jahr 2019 (im Juli und November) fällig werden ) und vier (Februar, Mai, Juli und November) von 2020 bis 2023.

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600 ANFRAGEN ZUR SCHROTTUNG BIS

Die Einnahmenagentur teilt mit, dass von den 950 eingegangenen Anträgen auf Verschrottung des Bis 63 % - und damit 600 Anträge - über Webkanäle (pec und Portal) eingereicht wurden, während 36 % (328) durch Kontaktaufnahme mit dem Filialnetz und die restlichen 1 % (ca. 100) über traditionelle Wege wie zum Beispiel Einschreiben oder normale Post.

 

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