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Ordner verschrotten, Deadline einlaufen: Das müssen Sie wissen

Letzter Tag zur Zahlung der fälligen Beträge (der gesamte Betrag oder nur die erste Rate) ist der 31. Juli – Neuer Service der Finanzverwaltung: Antworten auf Verschrottungsanträge sind jetzt nur noch einen Klick entfernt.

Für diejenigen, die sich der Verschrottung von Steuerrechnungen angeschlossen haben, rückt die Frist für die Zahlung der fälligen Beträge an die Steuerbehörden näher. Das Gesetz erlaubt Ihnen, in einer einzigen Lösung oder in Raten (von einer bis maximal 5) zu zahlen, aber das zu beachtende Datum ist immer das gleiche: 31. Juli 2017, der letzte Tag, an dem der volle Betrag oder die erste Rate bezahlt werden muss .

Steuerzahler, die sich der Verschrottung angeschlossen haben, haben die Zahlscheine der Raten erhalten, die beim Ausfüllen des Formulars DA1 gewählt wurden. Der Betrag, die Zahlungsfrist und der RAV-Code sind auf jedem Beleg angegeben.

DIE ANTWORTEN DES IRS AUF EINEN KLICK

In der Zwischenzeit startet ein neuer Webdienst der Einnahmenagentur-Inkasso, um online eine Kopie der Mitteilung anzufordern, die an die Steuerzahler als Antwort auf den Antrag auf Verschrottung der Ordner gesendet wurde. Die Kopie der Mitteilung war bereits ab dem 16. Juni im reservierten Bereich verfügbar, ist aber jetzt auch im öffentlichen Bereich der Website www.agenziaentrateriscossione.gov.it verfügbar, also ohne die Notwendigkeit, eine PIN und ein Passwort einzugeben.

In der Tat reicht es aus, das Formular „Kommunikation anfordern“ in dem Abschnitt der Website auszufüllen, der der erleichterten Definition gewidmet ist. Geben Sie einfach Ihre Steuernummer ein, fügen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Anerkennung bei und geben Sie das E-Mail-Postfach an, an das Sie die Mitteilung erhalten möchten. Die Kommunikationsanfrage im öffentlichen Bereich des Portals ist ein neuer Service, der es Steuerzahlern ermöglicht, auf einfache Weise alle Informationen zu erhalten, die für die erste (oder einzige) Zahlung benötigt werden.

WAS BEZAHLEN SIE?

Generell sieht die Verschrottung der Ordner vor, dass die Beigetretenen den Restbetrag der zunächst vom Finanzamt geforderten Summen zahlen, nicht aber die Strafen oder Verzugszinsen. Andererseits werden die Verzugszinsen und die gesetzlich festgelegten Erhöhungen nicht auf Bußgelder gezahlt.

WIE ZAHLEN SIE?

Die Zahlungskanäle sind unterschiedlich:

– Geldautomaten von Kreditinstituten, die sich den CBILL-Zahlungsdiensten des CBI-Konsortiums (Customer to Business Interaction) angeschlossen haben.

– Lastschriftverfahren (Achtung: Um das Lastschriftverfahren auf einem Girokonto zu abonnieren, muss der Antrag mindestens 20 Tage vor Ablauf der Rate bei der Bank des Kontoinhabers eingereicht werden).

- Bankfilialen.

- Onlinebanking.

- Poststelle.

– Tabakhändler, die mit Banca 5 SpA verbunden sind, über die Sisal- und Lottomatica-Schaltkreise.

– Das Portal www.agenziaentrateriscossione.gov.it über PagoPa die Equiclick-App über PagoPa.

– Eine der 200 Filialen der Revenue Agency-Collection.

WIE FUNKTIONIEREN DIE RATEN?

Das Gesetz erlaubt Ihnen, in einer einzigen Lösung oder in Raten (von einer bis zu fünf) zu zahlen. Im zweiten Fall sind 70 % des fälligen Betrags im Jahr 2017 und die restlichen 30 % im nächsten Jahr zu zahlen.

Wer eine Rate nicht oder zu spät zahlt, verliert die Vorteile durch die Verschrottung der Ordner. In diesen Fällen werden die Steuerbehörden daher die normalen Inkassotätigkeiten wieder aufnehmen und natürlich alle vom Steuerpflichtigen bereits gezahlten Raten von der Gesamtschuld abziehen.

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