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Ordner Verschrottung: Zweite Rate läuft aus, Amnestieprojekt bis

Heute, am 2. Oktober, läuft die Frist zur Zahlung der zweiten Rate ab – Unterdessen plant die Regierung, die Konditionen wieder aufzurollen und mit dem Manöver 2018 eine echte Abwrack-Zugabe zu starten

Neues in Sicht bei der Verschrottung von Steuerrechnungen. Heute, Montag, 2. Oktober, läuft die Frist für die Zahlung der zweiten Rate ab, aber die Spiele könnten bald wieder geöffnet werden. Wie der Corriere della Sera heute schreibt, liegen zwei Ideen auf dem Regierungstisch.

Die erste besteht darin, die Bedingungen der Verschrottung erneut zu öffnen, um einen Teil der abgelehnten Anträge zuzulassen, die Steuerzahler, die sich nicht daran gehalten und vielleicht Buße getan haben, sowie diejenigen, die das Recht auf Amnestie verloren haben, weil sie die erste Rate verspätet bezahlt haben, zurückzufordern.

Noch wichtiger ist die zweite Annahme. Tatsächlich ist von einer regelrechten Abwrackprämie die Rede, die die in den ersten drei oder sechs Monaten des Jahres 2017 angemeldeten Abwrackprämien decken würde. Die Maßnahme könnte als eine der Deckungen für das wachstumsfördernde Interventionspaket in das nächste Haushaltsgesetz aufgenommen werden .

Immerhin war die erste Auflage der Abwrackprämie ein Erfolg: Der Beitritt von über einer Million Steuerzahlern könnte den Staatskassen mindestens anderthalb Milliarden mehr einbringen als die von der Regierung im Zweijahreszeitraum 7,2 veranschlagten 2016 Milliarden. 17.

In der Zwischenzeit verlieren diejenigen, die sich der laufenden Verschrottung angeschlossen haben und die zweite Rate bis heute nicht zahlen, die Vorteile der Amnestie, und die Einnahmenagentur wird das normale Inkassoverfahren für sie wieder aufnehmen, ohne Zinsnachlässe und Strafen.

WAS BEZAHLEN SIE?

Generell sieht die Verschrottung der Ordner vor, dass die Beigetretenen den Restbetrag der zunächst vom Finanzamt geforderten Summen zahlen, nicht aber die Strafen oder Verzugszinsen. Andererseits werden die Verzugszinsen und die gesetzlich festgelegten Erhöhungen nicht auf Bußgelder gezahlt.

WIE ZAHLEN SIE?

Die Zahlungskanäle sind unterschiedlich:
– Geldautomaten von Kreditinstituten, die sich den CBILL-Zahlungsdiensten des CBI-Konsortiums (Customer to Business Interaction) angeschlossen haben.
– Lastschriftverfahren (Achtung: Um das Lastschriftverfahren auf einem Girokonto zu abonnieren, muss der Antrag mindestens 20 Tage vor Ablauf der Rate bei der Bank des Kontoinhabers eingereicht werden).
- Bankfilialen.
- Onlinebanking.
- Poststelle.
– Tabakhändler, die mit Banca 5 SpA verbunden sind, über die Sisal- und Lottomatica-Schaltkreise.
- Das Portal www.agenziaentrateriscossione.gov.it über PagoPa die Equiclick-App über PagoPa.
– Eine der 200 Filialen der Revenue Agency-Collection.

WIE FUNKTIONIEREN DIE RATEN?

Das Gesetz erlaubt Ihnen, in einer einzigen Lösung oder in Raten (von einer bis zu fünf) zu zahlen. Im zweiten Fall sind 70 % des fälligen Betrags im Jahr 2017 und die restlichen 30 % im nächsten Jahr zu zahlen.

Wer eine Rate nicht oder zu spät zahlt, verliert die Vorteile durch die Verschrottung der Ordner. In diesen Fällen werden die Steuerbehörden daher die normalen Inkassotätigkeiten wieder aufnehmen und natürlich alle vom Steuerpflichtigen bereits gezahlten Raten von der Gesamtschuld abziehen.

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