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Rom: Smog, Verkehrsblockade geht weiter

Auch heute, 15. Dezember, die Blockade von Autos in der Hauptstadt. Römer desorientiert durch schlechte Kommunikation. Ab dem 13. Dezember wurde die Blockade auf alle Dieselfahrzeuge ausgeweitet, mit Ausnahme derer Euro 6 - Die Verkehrsbeschränkungen gelten sowohl für das grüne Band als auch für den Ztl "Eisenbahnring".

Rom: Smog, Verkehrsblockade geht weiter

Verkehrsblockade geht weiter a Roma, innerhalb der sogenannten "grünes Band". Das Fahrverbot für umweltschädlichere Fahrzeuge, die ab Dienstag, 13. Dezember, auf alle Dieselfahrzeuge außer Euro-6-Fahrzeuge ausgedehnt wurde, wurde auch bis heute, Donnerstag, 15. Dezember, verlängert. Der Block wurde nach dem Erreichen des neunten Tages in Folge entschieden Verschmutzung über die zulässigen Grenzen hinaus. Die Entscheidung ist zwar angesichts einer Verschmutzung über den Grenzwerten verständlich, hat jedoch aufgrund der praktisch null Kommunikation starke Orientierungslosigkeit hervorgerufen: Die Verbote werden Tag für Tag verlängert, ohne dass die Bürger angemessen informiert werden.

Im Einzelnen können von 7.30 bis 20.30 Euro 2-Benzinfahrzeuge und Pre-Euro 1- und Euro 1-Mopeds und Motorräder mit zwei, drei und vier Rädern, die mit 2- und 4-Takt-Motoren ausgestattet sind, nicht innerhalb des Grüns fahren Bereich . Von 7.30 bis 10.30 Uhr und von 16.30 bis 20.30 Uhr dürfen Fahrzeuge mit Euro-3-, Euro-4- und Euro-5-Diesel nicht verkehren, das Fahrverbot für Euro-6-Fahrzeuge wird jedoch vorübergehend aufgehoben.

Die Verkehrsbeschränkungen betreffen nicht nur den Grüngürtel, sondern auch den Verkehr im Inneren dell 'Eisenbahnschleife. Die Zufahrt und der Verkehr innerhalb des ZTL „Eisenbahnrings“ der PGTU ist von Montag bis Freitag mit Ausnahme von Samstagen und Sonntagen sowie Feiertagen unter der Woche für alle Fahrzeuge, die bereits vom grünen Band ausgeschlossen sind, und für Euro-2-Fahrzeuge (Benzin ), jedoch ohne Anwohner innerhalb der ZTL-Ringbahn, vom 21. November 2016 bis 31. März 2017.

La fein für diejenigen, die ein Auto benutzen, das am Tag der Verkehrssperre nicht fahren kann, wird durch Artikel 13 bis des festgelegt Verkehrsgesetze. Die Höhe des Bußgeldes reicht von mindestens 163 Euro bis maximal 658 Euro. Auch die Wiederholung wird sanktioniert: Wer in den letzten zwei Jahren gegen die Blockade verstoßen hat und wiederentdeckt wird, riskiert einen Führerscheinentzug von 15 bis 30 Tagen.

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