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Reiter, erster "autonomer" Vertrag: Wendepunkt oder Fehltritt?

Der erste bundesweite Fahrervertrag von Assodelivery und der Autonomen Gewerkschaft Ugl löst heftige Kontroversen mit den Bundesbehörden aus und lässt die Grenzen zwischen Selbständigkeit und Arbeitnehmertätigkeit verschwimmen – doch der Fall der autonomen Taxifahrer dürfte zu denken geben.

Reiter, erster "autonomer" Vertrag: Wendepunkt oder Fehltritt?

Abonnieren von a Contratto collettivo nazionale der Arbeit für die Disziplin der Lieferung von Waren im Auftrag von Selbständigen, die inzwischen bekannten Reiter, darunter Assodelivery, der Verband, der alle in der Branche tätigen Gruppen effektiv vertritt, und der Landesverband Ugl stellt ein Ereignis dar (im Übrigen bereits definiert, wenn auch mit einiger Annäherung, „illegal“ von der Arbeitsministerin Nunzia Catalfo) dazu bestimmt, heftige Kontroversen hervorzurufen im Bereich der Gewerkschaftsbeziehungen.

Genauer gesagt könnte es aber auch die Aufmerksamkeit der Richter erregen, die berufen sind, über den Antrag auf Umwandlung eines als autonom definierten Arbeitsvertrags in einen untergeordneten Arbeitsvertrag zu entscheiden. Das soeben unterzeichnete Abkommen versucht, wenn auch begrenzt, eine Antwort auf einen Teil dieses Sektors zu geben, dessen Aktivitäten über Plattformen ausgeführt werden, die die Arbeit von Arbeitnehmern, deren Rechtsnatur sie sind, „abfangen“. sie kann zu Recht, aber nicht zwingend, als selbstständige Erwerbstätigkeit definiert werden.

Eigentlich können Mitfahrer berücksichtigt werden ein Bestandteil der Gig Economy, die Kleinkramwirtschaft, bei der es sich um einen zusammengesetzten Bereich von Probanden handelt, die sich aus Notwendigkeit oder freiwillig, wie es bei Studenten der Fall ist, bereit erklären, auf der Grundlage der erbrachten Leistungen einige Stunden oder im Wesentlichen Teilzeit zu arbeiten . Unter diesen Umständen verstehen wir die Absurdität der Abschaffung des Gutscheins, der immer noch ein Element der Transparenz und Rückverfolgbarkeit einer geleisteten Arbeit war. Natürlich ist dies nicht immer der Fall: Ein derzeit nicht quantifizierbarer Teil der Fahrer erklärt, dass sie das Notwendige zum Leben verdienen und dass sie ihre Situation als ausreichend erachten und die Wahl bevorzugen, wie Taxifahrer als selbstständige Erwerbstätige zu gelten wer in einer Stadt wie Mailand über 90 % sind Einzelunternehmer.

Andererseits, auch wenn keine offiziellen Statistiken verfügbar sind, reicht es aus, die Straßen der Metropole zu beobachten, um zu verstehen, dass die Anwesenheit von eingewanderten Fahrern besonders beständig ist. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, zur Vermeidung von Formen der Ausbeutung klare Regeln für die Bedingungen der Dienstleistungen, die Vergütung und alle weiteren Schutzmaßnahmen und Rechte für Arbeitnehmer zu haben. Cgil-Cisl und Uil argumentieren vorerst erfolglos, dass der nationale Transport-Logistik-Vertrag oder der öffentlicher Einrichtungen auf Fahrer angewendet werden sollte. Es ist wahrscheinlich, dass eine harte Konfrontation eröffnet wird zwischen denen, die die Figur des selbstständigen Reiters vertreten (wie Assodelivery und Ugl) und denen, die wie die konföderalen Organisationen CGIL, CISL und UIL die Eigenschaft eines Arbeitnehmers beanspruchen.

Es ist mehr als eine Frage des Prinzips, sondern eine Frage der Gelegenheit, aus dem einfachen Grund, dass die Verbände CGIL, CISL und UIL auch selbstständige Taxifahrer und einige nicht angestellte Landarbeiter organisieren. Natürlich, wie in derselben Gewerkschaftsorganisation koexistieren autonome Taxifahrer und Taxifahrer, die Mitglieder von Genossenschaften (also Arbeitnehmer) sind, haben ebenfalls die volle Staatsbürgerschaft. Ein Vertrag für Arbeitnehmerfahrer, der jedoch ein zu eroberndes Ziel bleibt: Gespräche mit dem Arbeitsministerium können nützlich sein, aber eine Vereinbarung mit Unternehmen ist es notwendig.

Andererseits scheint der zwischen Assodelivery und Ugl unterzeichnete Text des „Nationalen Tarifvertrags“ für Reiter (auch sorgfältig ins Englische übersetzt) ​​die Grenzen zwischen Selbständigkeit und Arbeitnehmertätigkeit nicht allzu sehr zu berücksichtigen und bezieht sich im Übrigen ausdrücklich nicht nur auf den individuellen Arbeitsvertrag, der zwischen einer digitalen Plattform (d. h. dem einzelnen Unternehmen) und abgeschlossen wird der "selbstständige" Reiter, geht aber so weit, einen unwahrscheinlichen "unbefristeten Selbstständigkeitsvertrag" zu vermuten. Aber wenn man sich den Fall ähnlich wie bei selbstständigen Taxifahrern (bei der Handelskammer registriert) ansieht, findet man logischerweise weder ihren nationalen Tarifvertrag noch einen individuellen Arbeitsvertrag.

Zwar wird im unterzeichneten Text die Unterwerfung des Fahrers unter die hierarchische und disziplinarische Macht der Plattform (also des Unternehmens) ausgeschlossen, aber man fragt sich, ob diese Aussage vor Gericht ausreicht. Beim Lesen des von Assodelivery und Ugl unterschriebenen Vertrages verblasst der ausdrückliche Hinweis auf die eigenständige Figur des Reiters Es entsteht eine Reihe von Rechten und Pflichten die normalerweise einen untergeordneten Arbeitsvertrag definieren. Die Gefahr, unter eine Flut von Urteilen zu geraten, die die Unterordnung der Arbeitsleistung anerkennen, ist hoch.

Zum anderen die Zuschreibung zum Selbstständigen, mit der impliziten Akzeptanz all seiner positiven und negativen Eigenschaften Es ist ein sakrosanktes Recht für die Fahrer, die es beanspruchen. Vielleicht könnte ein rechtlich interessanter Vergleich, wie auch mit der Figur des autonomen Taxifahrers, mit dem NCC, der Vermietung mit Fahrer, gezogen werden. Wenn es den Fahrern nicht möglich wäre, bestehende Vertragsmodelle zu übernehmen, müssten neue Vertragsmodelle entwickelt werden, die durch direkte Verhandlungen zwischen den interessierten Parteien ermittelt werden sollten. In der Zwischenzeit wird die Vertragsinitiative fortgesetzt und ein Protokoll gegen illegale Anstellung zum Schutz der Fahrer angekündigt, das sowohl von Assodelivery als auch von einer sehr breiten Gewerkschaftsorganisation, bestehend aus CGIL, CISL, mit der Präfektur Mailand unterzeichnet würde , UIL und Ugl.

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