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Wiedereröffnung ab 18. Mai und Reisen zwischen Regionen und EU-Staaten ab 3. Juni

Die Selbstzertifizierung wird nicht mehr benötigt und wir können uns im gesamten Gebiet der Region bewegen - Ein Meter Abstand zwischen Personen wird in Bars und Restaurants ausreichen - Ab dem 3. Juni Reisen auch außerhalb der Region und Wiederöffnung der Grenzen in der EU - Am 25. Mai sind Schwimmbäder und Fitnessstudios an der Reihe, Mitte Juni Theater und Kinos.

Wiedereröffnung ab 18. Mai und Reisen zwischen Regionen und EU-Staaten ab 3. Juni

Hier kommt Phase 3, oder wenn Sie es vorziehen, Phase 2 bis. Montag, der 18. Mai, ist nach der teilweisen Wiedereröffnung vom 4. Mai das neue rot zu markierende Datum im schrittweisen und mühsamen Prozess der Rückkehr zur Normalität. Volle Normalität wird es auch dieses Mal nicht geben, da macht man sich nichts vor, aber an staatlichem Erlass mangelt es nicht wichtige Neuigkeiten: Inzwischen ist bekanntlich Geschäfte, Bars, Restaurants öffnen wieder, Friseure, Schönheitszentren und Massagezentren und es wird die Möglichkeit für Bürger geben, in Zweitwohnungen zu gehen.

Mehr noch: Das hat die Regierung in dem vom 18. Mai bis 31. Juli gültigen Dekret beschlossen alle Bewegungen innerhalb des regionalen Gebiets (und daher nicht nur zum Erreichen von Zweitwohnungen oder aus den „alten“ Gründen der Notwendigkeit, Dringlichkeit und Gesundheit, die in den verschiedenen Selbstauskünften angegeben sind) unterliegen keiner Beschränkung, unbeschadet der restriktiveren Eindämmungsmaßnahmen, die von bestimmten Personen ergriffen werden Gebiete des Territoriums regional, vorbehaltlich einer besonderen Verschlechterung der epidemiologischen Situation. Und natürlich mit dem absoluten Verbot, das bleibt für Personen in Quarantäne weil sie positiv für das Virus sind.

„Bis zum 2. Juni – heißt es Absatz 2 von Artikel 1 – sind Transfers und Bewegungen mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln in einer anderen Region als der, in der Sie sich derzeit befinden, verboten, mit Ausnahme von nachgewiesener Arbeit, die von absoluter Dringlichkeit ist oder erforderlich ist aus gesundheitlichen Gründen; in jedem Fall ist die Rückkehr an den Wohnsitz, die Wohnung oder den Aufenthaltsort erlaubt". Erst ab dem 3. Juni also nach der Brücke am 2. Es wird auch möglich sein, sich zwischen einer Region und einer anderen zu bewegen, mit Ausnahme unterschiedlicher Bestimmungen in Bezug auf das epidemiologische Risiko in bestimmten Gebieten. Und ab dem 3. Juni werden auch die Grenzen zwischen den Staaten der Europäischen Union wieder geöffnet.

Vorerst steht das aber fest Nach den Regeln können Sie erneut beginnen, aber das Dekret sieht auch vor, dass die Nichteinhaltung des Inhalts der Protokolle oder Richtlinien, die kein angemessenes Schutzniveau gewährleisten, die Bestimmung bestimmt Aussetzung der Tätigkeit bis die Sicherheitsbedingungen wiederhergestellt sind. Um sicherzustellen, dass wirtschaftliche und produktive Tätigkeiten unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden, werden die Regionen den Fortschritt der epidemiologischen Situation in ihren Gebieten täglich überwachen. Und wenn es neue Risiken gibt, dieselbe Regierung wird wieder alles blockieren können.

In Bezug auf die Geschäftseröffnungen zwischen den Regionen kann es Unterschiede geben, solange die lokalen Protokolle mit den auf nationaler Ebene auferlegten Richtlinien übereinstimmen. Bei Bars und Restaurants haben sich beispielsweise die Regionen durchgesetzt, die mehr Flexibilität beim Sicherheitsabstand zwischen Tischen gefordert haben: Am Ende wird ein Meter Abstand zwischen den Personen ausreichen (mit maximal 6 pro Tisch) und das Gleiche sollte gelten , in der Sommerperspektive, zu Sonnenschirmen und Liegen in Badeanstalten (einige Regionen wie Ligurien gehen bereits voran).

In der Pressekonferenz am Samstagabend kündigte Ministerpräsident Giuseppe Conte dann zwei neue Wiedereröffnungstermine an: Am 25. Mai sind Schwimmbäder und Fitnessstudios an der Reihe (natürlich unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle), am 15. Juni in Theatern und Kinos. „Es ist ein kalkuliertes Risiko – sagte der Ministerpräsident –, das können wir nicht auf den Impfstoff warten".

Was Kontrollen und Sanktionen betrifft, werden Verstöße gegen die neue Verordnung auch in diesem Fall, sofern keine Straftat begangen wird, mit Verwaltungssanktionen geahndet (immer Bußgelder zwischen 400 und 3.000 Euro). In Fällen, in denen der Verstoß in Ausübung einer Geschäftstätigkeit begangen wird, ist die ergänzende Verwaltungssanktion des Abschluss des Geschäftsjahres oder Geschäfts von 5 bis 30 Tagen.

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