Teilen

Haftpflichtanwälte, die erste Police von Aon

Am 10. November tritt die Verpflichtung für Anwälte zum Abschluss einer Versicherungspolice gemäß den im Ministerialdekret vom 22. September 2016 festgelegten Bedingungen in Kraft: Aon unterstützte den Nationalen Anwaltsrat bei der Durchführung der Ausschreibung für die Beauftragung von Versicherungsdienstleistungen für Rechtsanwälte.

Die Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte wird obligatorisch und Aon, die führende Gruppe in Italien und weltweit in den Bereichen Risiko- und Personalberatung sowie Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlung, hat die Nationale Anwaltskammer bei der Durchführung der Ausschreibung für die Beauftragung von Versicherungsdienstleistungen für Rechtsanwälte unterstützt , Festlegung der notwendigen regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, im Hinblick auf und unter Beachtung des am 10. November bevorstehenden Inkrafttretens der Versicherungspflicht für Rechtsanwälte.

Das Justizministerium hat das Inkrafttreten der neuen Regulierungsbestimmungen verschoben - ursprünglich für den 11. Oktober geplant – um es Anwälten zu ermöglichen, ihrer Verpflichtung nachzukommen, die Einzelheiten der Richtlinien dem Rat der Rechtsanwaltskammer, der sie angehören, gemäß der Forensikreform (Gesetz 247/2012) mitzuteilen, und die verschiedenen Lösungen genau zu bewerten auf dem Markt und stellen Sie sicher, dass die abgeschlossene Police die wesentlichen Bedingungen und die vorgesehene Mindestdeckung umfasst.

Der National Forensic Council hat mit der Versicherungsgesellschaft AIG Europe, die die Ausschreibung gewonnen hat, eine Vereinbarung auf nationaler Ebene über eine Versicherungspolice mit besonders günstigen Konditionen für Rechtsanwälte und Berufsvertreter unterzeichnet. Zur Deckung der Berufshaftpflicht und der Unfälle des Berufstätigen und seiner Mitarbeiter, Angestellten und Auszubildendendie sich aus der Ausübung des Anwaltsberufs ergeben.

Die vom Nationalen Forensischen Rat ausgeschriebene und von Aon vermittelte und verwaltete Police zeichnet sich neben der Einbeziehung aller durch den Ministerialerlass vom 22. September 2016 festgelegten Anforderungen durch Folgendes aus: erste Police in Italien mit kontextbezogener Deckung der zivilrechtlichen Haftpflicht und für Unfälle und zu den qualifizierenden Punkten gehören die unbegrenzte Rückwirkung und Ultraaktivität im Falle der Einstellung der Tätigkeit, das Rücktrittsverbot des Versicherers im Falle eines Unfalls und das Recht auf Wiedereinsetzung des Höchstbetrags im Falle eines Unfalls Unfall. Die Police bietet auch eine günstige Regelung für junge Anwälte mit Prämien ab 117 €, Cyber-Haftpflicht (d. h. eine Police gegen Haftung aufgrund von Cyber-Angriffen) und Deckung der Haftung des bei einer öffentlichen Einrichtung beschäftigten Anwalts für Steuerschäden.

Um die Anpassung der Rechtsanwälte an die Gesetzgebung zu beschleunigen und zu erleichtern, Der National Forensic Council hat auf seiner Website einen Bereich speziell für professionelle Anwälte im Bereich Zivilhaftung eingerichtet – http://www.consiglionazionaleforense.it/web/cnf/sicurezza-obbligatoria –, von wo aus man direkt auf das Avvocati by One Affinity-Portal von Aon zugreifen kann, das Fachleuten zeitnahe Informationen über die Politik, Einblicke und die Möglichkeit bietet um Angebote anzufordern und sich schnell und einfach online für den gewählten Versicherungsschutz anzumelden. Aon bietet außerdem einen Kundenbetreuungsservice speziell für Anwälte, um ihnen bei Bedarf nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Dank des Spezialistenteams der Schadensabteilung wird auch in den Phasen der Bearbeitung von Schadensfällen, die sich aus Fehlern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ergeben, qualifizierte Unterstützung angeboten.

Bewertung