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BERUFE – Wirtschaftsprüfer und Abschlussprüfer: Die Änderung zur Gleichwertigkeit ist zurück

BERUFE – Die Regelung, die bereits im Dezember vom Parlament gebilligt wurde, dann aber außer Kraft gesetzt wurde und die die in einer bevorstehenden Regierungsverordnung vorgesehene Verpflichtung einer spezifischen Prüfung für die Eintragung von Wirtschaftsprüfern in das Register beseitigt, wird dem Ausschuss für Verfassungsfragen erneut vorgelegt Senat der Abschlussprüfer.

BERUFE – Wirtschaftsprüfer und Abschlussprüfer: Die Änderung zur Gleichwertigkeit ist zurück

Es stellt sich erneut die Frage der Gleichwertigkeit der Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Wirtschaftsprüfers mit denen für die Eintragung in das Register der Wirtschaftsprüfer. Aufgrund des Verzichts der Regierung, das sogenannte „Salva Roma“-Dekret in ein Gesetz umzuwandeln, wird die Äquivalenzregelung im Rahmen der Umwandlung des sogenannten „Milleproroghe“-Dekrets als Änderung dem Senat erneut vorgelegt.

Der Änderungsantrag, über den in den Fraktionen weitgehend Konvergenz besteht, zielt darauf ab, die Notwendigkeit für die Mitglieder des Order of Chartered Accountants and Accounting Experts zu beseitigen, eine besondere Prüfung für die Eintragung in das Wirtschaftsprüferregister abzulegen und damit eine besondere Prüfung abzulegen üben die juristische Prüfungstätigkeit aus, beispielsweise im Vorstand der Abschlussprüfer von Aktiengesellschaften. Im Wesentlichen würde die Novelle also die Möglichkeit beibehalten, dass Wirtschaftsprüfer sich automatisch in das Register der Wirtschaftsprüfer eintragen lassen, wenn sie nur ihre berufliche Eignungsprüfung bestehen, wodurch die mit dem Gesetzesdekret 39 von 2010, d. h. einer Durchführungsbestimmung der Gemeinschaft von 2008, eingeführte Reform zunichte gemacht würde Gesetz.

Die Reform ist zwar in einem Gesetzesdekret aus dem Jahr 2010 vorgesehen, ist jedoch noch nicht in Kraft getreten, bis eine spezifische Durchführungsverordnung vorliegt, die jetzt von der Regierung ausgearbeitet wurde und zur Verabschiedung bereitsteht und die Verpflichtung zu einer spezifischen Prüfung für den Zugang zum Register einführen würde von Wirtschaftsprüfern auch für diejenigen, die bereits im Order of Chartered Accountants eingetragen sind.

Die Kategorie der Wirtschaftsprüfer hat die Frage der doppelten Prüfung energisch angesprochen, was ihrer Meinung nach zu einer unnötigen bürokratischen Belastung und einer überflüssigen Hürde für den Zugang zur Wirtschaftsprüfung führen würde, da die berufliche Vorbereitung des Wirtschaftsprüfers wie immer bereits ausreichend sei für die Durchführung der rechtlichen Prüfungstätigkeit zuständig ist. Laut den Vertretern der Wirtschaftsprüfer (derzeit steht der außerordentliche Kommissar Giancarlo Laurini an der Spitze des Nationalrates) würde die 2010 beschlossene Reform die Einführung der Doppelprüfung nicht erfordern, da dies in der Gemeinschaftsrichtlinie (2006) nicht vorgesehen ist /43), auf dem es gründet.

Bereits bei der Umsetzung des Salva-Roma-Gesetzesdekrets (DL 126/13) hatte das Parlament im Dezember eine Bestimmung zur Wiederherstellung der Gleichwertigkeit eingefügt, doch dann beschloss die Regierung, diese Bestimmung aufzugeben Omnibus (was auf die Bemerkungen von Präsident Napolitano stieß). Und bei der Vorstellung des neuen Milleproroghe-Gesetzesdekrets (dl 150/13) hat die Exekutive nicht die Regelung der vollständigen Gleichwertigkeit wieder eingefügt, sondern nur eine vorläufige Regelung, die die erneute Prüfung bis zum Inkrafttreten der Durchführungsverordnung verschiebt die Reform.

Das Milleproroghe-Gesetzesdekret (Gesetzesdekret 150/13) wird in erster parlamentarischer Lesung von der Kommission für konstitutionelle Fragen des Palazzo Madama geprüft, die nach Anerkennung der Bedingungen der Verfassungsmäßigkeit in der Konsultationssitzung auch mit der Prüfung des Gesetzesdekrets begonnen hat Verdienste im Referentenamt. Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen ist auf Dienstag, 14. Januar, 13 Uhr festgelegt.

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