Teilen

FIRSTonline Banner

Poste Italiane: Kartellrecht beginnt Untersuchung zu Wettbewerbshindernissen im Energiemarkt

Poste hätte die Konkurrenten von PostePay daran gehindert, die Büros und das Postnetz zu nutzen, und ihrer Tochtergesellschaft einen „erheblichen Wettbewerbsvorteil“ zugeschrieben

Poste Italiane: Kartellrecht beginnt Untersuchung zu Wettbewerbshindernissen im Energiemarkt

Das Kartellamt hat eine Untersuchung gegen Poste Italian eingeleitetund die einigen Berichten zufolge den Wettbewerb in unrechtmäßig behindert hätte Energiemarkt, wodurch Energieunternehmen daran gehindert werden, mit ihrer Tochtergesellschaft zu konkurrieren American Express Nutzung der Büros und des Postnetzes, die ausschließlich von Poste Italiane verwaltet werden. Nach Angaben der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hätte das von Matteo Del Fante geführte Unternehmen, wenn die Berichte durch die Untersuchung bestätigt würden, „seiner Tochtergesellschaft a zugeschrieben“. erheblicher Wettbewerbsvorteil". 

Die AGCM hat außerdem Verfahren zur Anwendung von Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet Wettbewerb wiederherstellen im Energiemarkt. Am Mittwoch inspizierten Kartellbeamte und die Finanzpolizei die an der Untersuchung beteiligten Büros der Poste Italiane.

Der kartellrechtliche Hinweis zur Poste Italiane 

Im Detail die kartellrechtliche Untersuchung zielt darauf ab, „das Vorliegen von Verstößen gegen die Kunst“ festzustellen. 8, Absatz 2-Quater des Gesetzes Nr. 287/1990“, erklärt die Behörde.

Laut diesem Artikel sollte Poste Italiane dies tatsächlich tun Büros und das Postnetz zugänglich machen (auf die sie als Anbieterin des Universalpostdienstes ausschließlich Zugriff hat) an die Wettbewerber ihrer Tochtergesellschaft PostePay, die sie zur Vermarktung und Förderung der Angebote von Poste Energia auf dem Stromeinzelhandelsmarkt nutzt.

„Einigen Berichten zufolge – erklärt das Kartellamt – hat Poste Italiane diese Waren oder Dienstleistungen einigen Konkurrenten von PostePay, die sie kürzlich angefordert haben, nicht zugänglich gemacht. Auf diese Weise verschaffte sie ihrer Tochtergesellschaft einen erheblichen Wettbewerbsvorteil die Wettbewerbsdynamik unwiederbringlich verändern in einem einzigartigen Marktkontext – gekennzeichnet durch das Ende der geschützten Systeme bei der Strom- und Erdgasversorgung –, in dem aktive Betreiber starke Anreize haben, Kunden aus geschützten Systemen anzulocken.“

Gleichzeitig mit der Untersuchung leitete die Behörde auch ein Verfahren zur Ergreifung etwaiger vorsorglicher Maßnahmen gemäß Art. 14-bis des Gesetzes Nr. 287 von 1990, um gleiche Wettbewerbsbedingungen auf den betreffenden Märkten wiederherzustellen, die durch das untersuchte Verhalten verzerrt worden wären.

Bewertung