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Poletti: Zuschuss von 500 Euro für Arbeitslose in Krisengebieten

Es wird höchstens 12 Monate dauern und für diejenigen Arbeitnehmer bestimmt sein, die 2016 die Nutzung von sozialen Sicherheitsnetzen abgeschlossen haben - Im Allgemeinen wird die Regierung im Korrekturdekret des Arbeitsgesetzes 370 Millionen für die Erweiterung der sozialen Sicherheit bereitstellen Netze

Poletti: Zuschuss von 500 Euro für Arbeitslose in Krisengebieten

Die Regierung wird zuteilen 370 Millionen Euro für Interventionen zum Ausbau der sozialen Sicherungsnetze. Das Paket wird in den Korrekturerlass zum Arbeitsgesetz aufgenommen, der spätestens am 16. September auf dem Tisch des Ministerrates eintreffen wird. Dies teilte Arbeitsminister Giuliano Poletti am Ende des Treffens mit den Gewerkschaften und Vertretern der Regionen mit. In den vergangenen Tagen hatte der Minister von der Möglichkeit gesprochen Mindestrenten erhöhen.

Heute präzisierte Poletti das 235 Millionen Euro werden für Arbeitnehmer in Gebieten mit komplexen industriellen Krisen bereitgestellt. „Für Arbeiter in Cigs, die bis zum 31. Dezember 2016 enden sollen – sagte der Minister – wird es höchstens weitere 12 Monate Verlängerung der Cigs geben, mit einer Zuteilung von 85 Millionen Euro.“

Ferner immer für Arbeiter in Krisengebieten, “Wir haben vorhergesagt 500 Euro pro Monat für maximal 12 Monate für diejenigen Arbeitnehmer, die 2016 den Einsatz sozialer Stoßdämpfer abgeschlossen haben, von ASPI bis Mobilität. Die zugewiesenen Ressourcen – erklärte Poletti – belaufen sich auf 150 Millionen Euro”.

Der Zuschuss von 500 Euro pro Monat wird an diejenigen Arbeitnehmer gehen, die „sich für die Umsiedlung zur Verfügung stellen, und die Regionen müssen zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens 20 Prozent der von uns bereitgestellten bereitstellen“, erklärte der Minister. Interessenten seien "35 bis 40 Arbeiter".

Abschließend werden sie zugeteilt 135 Millionen Euro für wiederkehrende Saisonkräfte im Tourismus- und Kurwesen. Für diese Art von Arbeitnehmer wird es im gesamten Staatsgebiet einen Monat mehr geben als Naspi, der somit von drei auf vier Monate ansteigt. „Mit wiederkehrenden Saisonarbeitern – sagte Poletti – meinen wir diejenigen, die mindestens drei der letzten vier Jahre gearbeitet haben“, auf Saisonebene.

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