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Renten, Option für Frauen: 5-Punkte-Leitfaden

Der Kreis der zur Vorruhestandsoption zugelassenen Frauen erweitert sich: Hier sind die Regeln zu den Anforderungen an persönliche Daten, Beitragsjahre und mobiles Fenster

Renten, Option für Frauen: 5-Punkte-Leitfaden

Zu den allerneuesten Neuerungen, die mit dem Haushaltsgesetz 2017 eingeführt wurden, gehört auch eine wichtige Änderung der Option für Frauen, d. h. der Mechanismus, der es Frauen ermöglicht, in den Vorruhestand zu gehen, indem sie einen Scheck akzeptiert, der vollständig nach der Beitragsmethode berechnet wird (weniger vorteilhaft als der Beitrag des gemischten Systems). -Vergütung, auf die sie Anspruch gehabt hätten).

1) NEU ZUR FRAUENOPTION ZUGELASSEN

Die Option erstreckt sich auf erwerbstätige Frauen, die im Oktober, November und Dezember 1958 geboren sind, sowie auf selbstständig erwerbstätige Frauen, die im letzten Quartal 1957 geboren sind. Das heißt, es umfasst Frauen, die 57 (Arbeitnehmerinnen) oder 58 Jahre (Arbeitnehmerinnen) alt waren. der Autonomen) am 31. Dezember 2015. Nichts zu tun, jedoch für Frauen, die 1959 geboren wurden.

2) BEITRAGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FRAUENOPTION

Neben der Anforderung der personenbezogenen Daten muss für den Zugang zur Option für Frauen noch eine weitere Bedingung erfüllt werden: Es ist erforderlich, dass die gleichen Arbeitnehmer, wiederum bis zum 31. Dezember 2015, mindestens 35 Jahre Sozialversicherungsbeiträge angesammelt haben.  

3) WAS SEIT DEM 1. JANUAR 2016 GEÄNDERT HAT

Seit 2016 beträgt die Altersvoraussetzung für die weibliche Option 57 Jahre und 7 Monate für weibliche Angestellte und 58 Jahre und 7 Monate für Selbständige.

4) DAS FLIEGENDE FENSTER

Ab Entstehung des Bedarfs gilt für den Stichtag das rollierende Fenster, also ein Zeitraum, der bis zur tatsächlichen Auszahlung der Rente vergehen muss (12 Monate für Arbeitnehmer, 18 für Selbständige).

5) WANN GEHEN SIE (WIRKLICH) ZURÜCK?

Frauen, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 1958 (bzw. 1957 bei Selbständigen) geboren sind, haben den Anspruch auf die Frauenoption spätestens am 31. Juli 2016 erworben, da zwei Anpassungen der Lebenserwartung in den letzten Jahren zu berücksichtigen sind : eine für 3 Monate im Jahr 2013 und eine weitere für 4 Monate im Jahr 2016. Insgesamt 7 Monate.

Eine am 31 geborene Arbeitnehmerin erlangt somit am 1958 den Anspruch auf die Frauenoption und kann unter Berücksichtigung der 31 Monate des mobilen Fensters ab dem 2016 die Rente beziehen.

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