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Renten und subventionierte Teilzeit: INPS-Anweisungen

Ein Rundschreiben des Sozialversicherungsträgers beschreibt detailliert die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistung und gibt die Arbeitsanweisungen für die Antragstellung.

Renten und subventionierte Teilzeit: INPS-Anweisungen

Das Stabilitätsgesetz von 2016 führte ein geförderte Altersteilzeit für Beschäftigte in der Privatwirtschaft. Um diese neue Möglichkeit nutzen zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: das Mindestalter für den Anspruch auf Altersrente bis zum 31 Jahre).

Insbesondere der Arbeitnehmer mit einem hauptberuflichen und unbefristeten Arbeitsverhältnis kann sich mit dem Arbeitgeber einigen die Reduzierung der Arbeitszeit um 40 bis 60 % für einen Zeitraum, der den Zeitraum zwischen dem Datum des Leistungsbezugs und dem Datum, an dem der Arbeitnehmer die für den Anspruch auf eine Altersrente erforderlichen personenbezogenen Daten ansammelt, nicht überschreitet.

Aus operativer Sicht sieht das Stabilitätsgesetz von 2016 vor, dass der Zugang zu subventionierter Teilzeitarbeit vom INPS auf Antrag des Arbeitgebers und vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischen den Parteien im Rahmen der durch das Manöver zugewiesenen Ressourcen genehmigt wird und auf der Grundlage von Methoden, die per Dekret des Arbeitsministeriums festgelegt wurden

Darüber, Rundschreiben 90 vom 26. Mai 2016 beschreibt detailliert die Voraussetzungen und Bedingungen für die Inanspruchnahme der Leistung und stellt die Arbeitsanweisungen für die Antragstellung zur Verfügung.

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