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Ostern, Verschärfung bei Auslandsreisen: Abstrich und Quarantäne

Der Gesundheitsminister unterzeichnet eine Verordnung, um auch Reisen innerhalb der EU zu beschränken, die bisher ohne Begründung kostenlos waren, mit der einzigen Verpflichtung, einen negativen Abstrich am Flughafen vorzulegen

Ostern, Verschärfung bei Auslandsreisen: Abstrich und Quarantäne

Es war in der Tat ein logischer Widerspruch und der Gesundheitsminister Roberto Speranza musste eingreifen (wenn auch verspätet und teilweise): Ein Flugzeug zu nehmen und ins Ausland zu gehen, wird paradoxerweise immer noch einfacher sein als ein Umzug innerhalb Italiens, aber das unglaubliche "Alles umsonst" der letzten Tage wird es nicht mehr geben. Bis jetzt, um innerhalb Europas zu reisen (und eine Liste von Ländern, in denen ein geringes epidemiologisches Risiko gilt diese Liste des Gesundheitsministeriums) war es ausreichend, am Flughafen einen negativen Abstrich vorzulegen, der innerhalb von 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde, und die Rückkehr nach Italien durch eine Selbstauskunft anzukündigen, wobei eine Quarantänepflicht nur bei der Durchreise aus Ländern besteht als hochgefährdet angesehen werden, mit besonderem Augenmerk auf das Vereinigte Königreich und Brasilien für die Varianten oder auf Länder wie Österreich, die die Grenzen effektiv gepanzert haben, oder im Allgemeinen aus Nicht-EU-Ländern.

Die von Speranza unterzeichnete Verordnung sieht stattdessen vor, dass ab sofort, mit besonderer Beachtung in der Osterferienzeit, bei der Ausreise auch bei Ein- und Rückreise aus Ländern der Europäischen Union ein Abstrich obligatorisch ist. 5-tägige Quarantäne bei der Ankunft u ein zusätzlicher Abstrich am Ende der 5-tägigen Isolierung. Eine Verschärfung, die eigentlich von der Organisation von Reisen für ein paar Tage zu Ostern abhält, aber Kontroversen auslösen wird, da viele Italiener bereits Tickets gekauft haben oder sogar bereits abgereist sind, vielleicht um die von der auferlegte nationale rote Zone zu dribbeln 3. bis 5. April, was aber faktisch schon jetzt in 12 Regionen gilt und auch nach den Osterferien so sein wird: Bis zum 30. April gibt es keine gelben Zonen und die Bewegungen zwischen Regionen sie sind nur aus den üblichen Gründen der Gesundheit, der Arbeit oder der Notwendigkeit gestattet. Vom 3. bis 5. April besteht die Möglichkeit, sich bei Verwandten oder Freunden zu Hause zu treffen, mit der bereits zu Weihnachten verwendeten Formel (also maximal 2 Gäste + 2 weitere Personen unter 14 Jahren), jedoch auf keinen Fall außerhalb der regionalen Grenzen . Und in einigen Regionen ist es sogar verboten, Zweitwohnungen zu erreichen: in einigen Fällen sogar für die Bewohner selbst.

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