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Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und Flatrates: die 10 Neuigkeiten, die Sie wissen sollten

Der Ersatzsteuersatz steigt von 5 auf 15 %, der Kreis der Berechtigten soll sich aber erweitern – Alle Umsatzgrenzen und Koeffizienten für die verschiedenen Berufsgruppen – Zwei grundsätzliche Anforderungen, die es zu beachten gilt – Was sich für Sozialversicherungszahlungen und für Existenzgründer ändert – Wer profitiert von der neuen Regelung.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und Flatrates: die 10 Neuigkeiten, die Sie wissen sollten

Für die Menschen mit kleinen italienischen Umsatzsteuernummern steht eine Revolution bevor. Das Stabilitätsgesetz von 2015 führt eine neue Pauschalregelung ein, die die bisherigen „Mindestbeträge“ ersetzt und nur für natürliche Personen gilt, nicht für Unternehmen. Wichtige Neuerungen betreffen auch die Berechnungsmethoden und die für neue Unternehmer vorgesehene Regelung. Im Folgenden analysieren wir die wichtigsten Neuerungen, die durch das Manöver eingeführt wurden, wobei wir jedoch daran erinnern, dass der Text noch vom Parlament geprüft werden muss.

1) WELCHER SATZ FÜR DIE ERSATZSTEUER?

Der Ersatzsteuersatz steigt von 5 auf 15 % und ersetzt Mehrwertsteuer, Irap, persönliche Einkommenssteuer und Zuschläge.

2) WER WIRD PROFITIEREN?

Die neue Pauschale ist natürlichen Personen vorbehalten (ausgenommen sind alle Unternehmen und Vereinigungen von Berufsträgern), die zwei Voraussetzungen mit Bezug auf den vorangegangenen Steuerzeitraum erfüllen müssen:

– Bruttogesamtausgaben von höchstens 5 Euro für Angestellte, Untergeordnete und Gesellschafter einer Beteiligung (die gelegentlich gezahlten Honorare für eine nicht gewöhnlich ausgeübte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit sind von der Berechnung ausgenommen);

– Ausgaben von höchstens 20 Euro für den Bestand an Investitionsgütern (die gemischt genutzten werden mit 50 % berechnet).

3) WELCHE SCHEMA WERDEN UNTERDRÜCKT?

Das Stabilitätsgesetz sieht die Aufhebung von drei Regelungen vor:

– das Regime neuer produktiver Initiativen;

– das günstige Steuersystem;

– das erleichterte Rechnungsführungssystem.

Ab 2015 wird kein Steuerzahler mehr in der Lage sein, eine dieser Regelungen zu nutzen, aber diejenigen, die 2014 in der vorteilhaften Steuerregelung waren, können wählen, ob sie sie bis zum Ablauf, d. h. bis zum Ende der fünf Jahre oder, weiter nutzen möchten das 35. Lebensjahr. In den beiden anderen Fällen wechseln ab dem nächsten Jahr diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen, direkt in die Pauschalregelung.

4) BESTEHT DIE GRENZE VON 5 JAHREN UNTER 35 JAHREN NOCH?

Nein. Für die neue Pauschale gibt es keine zeitliche Begrenzung mehr.

5) WIE WIRD DAS STEUERPFLICHTIGE EINKOMMEN BERECHNET?

Das steuerpflichtige Einkommen, auf das der Steuersatz von 15 % anzuwenden ist, wird durch Anwendung eines Koeffizienten auf den Umsatz berechnet. Jeder Berufsgruppe wird ein anderer Koeffizient und eine andere maximale Umsatzobergrenze zugewiesen: 

– Profis: maximaler Umsatz von 15 Euro, Koeffizient 78 %;

– Handwerker und Non-Food-Unternehmen: maximaler Umsatz von 20 Euro, Koeffizient 67 %;

– Händler (Groß- und Einzelhandel): maximaler Umsatz 40 Euro, Koeffizient 40 %;

– Lebensmittel- und Getränkeverkäufer: maximaler Umsatz von 30 Euro, Koeffizient 40 %;

– Hausierer anderer Produkte: maximaler Umsatz von 20 Euro, Koeffizient 54 %;

– Hotels und Restaurants: maximaler Umsatz von 40 Euro, Koeffizient 40 %. 

6) WELCHE STEUERVEREINFACHUNGEN BIETET DIE PAUSCHALREGELUNG?

Diejenigen, die sich an die Pauschalregelung halten, unterliegen weiterhin der Einkommenszählerkontrolle, müssen jedoch nicht mehr die Registrierungs- und Buchführungspflichten für indirekte Steuerzwecke erfüllen. Sie sind damit von den Deklarationspflichten für Irap-Zwecke befreit und unterliegen nicht mehr der Kontrolle durch Branchenstudien.    

7) WIE IST DIE ERSATZSTEUER ZU BEZAHLEN?

Das Manöver sieht vor, dass die Zahlung zu ähnlichen Bedingungen wie bei Irpef erfolgt. Die Auszahlung erfolgt dann bis zum 16. Juni bzw. bis zum 16. Juli mit 0,4 % Zuschlag. 

8) WAS ÄNDERT SICH FÜR NEUE UNTERNEHMER? 

Wie in Punkt 3 erwähnt, können neue Unternehmer ab 2015 die Regelung für neue Produktionsinitiativen nicht mehr in Anspruch nehmen, die aufgehoben wird, und diejenigen, die 2014 in dieser Regelung sind, werden automatisch auf die neue Pauschale umstellen, wenn sie dies tun die Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus wird das zu versteuernde Einkommen für Startups um ein Drittel reduziert.

9) WELCHE WAHLMÖGLICHKEITEN FÜR SOZIALVERSICHERUNGSZAHLUNGEN?

Nur diejenigen, die eine Geschäftstätigkeit ausüben (daher sind Freiberufler ausgeschlossen), können die zu zahlenden Beiträge auf das gleiche steuerpflichtige Einkommen für die Pauschalregelung berechnen. Dies impliziert die Überwindung des „Minimum“-Systems für diejenigen, die in der Verwaltung von Handwerkern und Händlern bei INPS eingeschrieben sind, die sich dafür entscheiden können, die Beiträge zum Mindesteinkommen nicht mehr zu berechnen, d immer geschuldet, auch wenn das tatsächliche Einkommen noch niedriger war.  

10) FÜR WEN IST DAS NEUE FLATRATE-SYSTEM FÜR WEN?

Nicht für alle. Die Bequemlichkeit muss von Fall zu Fall beurteilt werden, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt: der Berufsgruppe, zu der sie gehören (mit relativem Koeffizienten und Umsatzobergrenze), Verwaltungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen (die keine Relevanz mehr haben bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens), die Möglichkeit, die für Neugründungen vorgesehene zusätzliche Kürzung in Anspruch zu nehmen oder nicht.  

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