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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Mindestregelung bei 5 % auf das ganze Jahr 2015 verlängert

Verdiener bis 30 Euro können zwischen altem und neuem System wählen – Der INPS-Umlagesatz für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ist auf 27,72 % gesperrt, aber die Erhöhungen beginnen im nächsten Jahr.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Mindestregelung bei 5 % auf das ganze Jahr 2015 verlängert

Der alte Die Mindestumsatzsteuerregelung von 5 % wird bis Ende 2015 verlängert. Dies wird durch eine Änderung des Milleproroghe-Dekrets festgelegt, die in der Nacht von der Abgeordnetenkammer genehmigt wurde. 

Im Einzelnen sieht der Text vor, dass Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verdienen bis zu 30 Tausend Euro Sie können für dieses Jahr wählen, ob Entscheiden Sie sich für das neue Mindestregime mit einem Pauschalsatz von 15 % (eingeführt durch das letzte Stabilitätsgesetz), oder für das vorherige Regime bei 5 %, bleiben aber auch in diesem Fall bestehen die alten Grenzen (es ist möglich, dieses System für höchstens 5 Jahre zu wählen, in jedem Fall jedoch nicht älter als 35 Jahre).

Der Änderungsantrag von Saltamartini wurde ebenfalls angenommen und von allen Fraktionen unterzeichnet Blöcke bei 27,72 % (im dritten Jahr in Folge) der INPS-Beitragssatz für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, dank der von der Regierung identifizierten Deckung von 120 Millionen Euro. Der Satz der Sozialversicherungsbeiträge, die von umsatzsteuerpflichtigen Inhabern fällig werden, die in der getrennten Verwaltung des INPS eingeschrieben sind, wird ab dem nächsten Jahr schrittweise erhöht: auf 28 % im Jahr 2016 und auf 29 % im Jahr 2017.

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