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Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen: Gesetzentwurf im Senat

Bei der Arbeitskommission des Senats wird ein Gesetzentwurf zur Mitarbeiterbeteiligung in Unternehmen mit Leben gefüllt - Gewinnbeteiligung, Aufsichtsratseintritt, Mitarbeiterbeteiligung, Betriebsübernahme mit Incentives bis hin zu Aktienplänen - Viele Neuerungen

Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen: Gesetzentwurf im Senat

Beteiligung der Arbeitnehmer an der Unternehmensführung: ein Thema, das in der politischen Debatte in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union präsent ist, die unterschiedlich gestaltete Initiativen oder Instrumente zur Beteiligung der Arbeitnehmer haben. Hier wurde die Frage bereits in der letzten Legislaturperiode behandelt und nun finalisiert die Arbeitskommission des Senats die Details und bis zum 16. ist Zeit, eventuelle Änderungen und Korrekturen vorzulegen.

Worum geht es? Der Gesetzentwurf sieht eine Liste von Modalitäten vor Einbindung der Mitarbeiter die von Unternehmen durch Betriebsverhandlungen oder durch Einhaltung von Gebietsvereinbarungen, die von vergleichsweise repräsentativeren Arbeitnehmerverbänden auf nationaler und territorialer Ebene unterzeichnet wurden, eingerichtet werden können. Diese Methoden werden dargestellt durch: 1) Informations- und vorherige Konsultationsverfahren mit Gewerkschaften, Arbeitnehmern oder bestimmten Gremien; 2) Überprüfungs- und Kontrollverfahren für Unternehmensführungspläne und industrielle Strategien und Entscheidungen, die durch die Einrichtung gemeinsamer, gleichberechtigter oder auf jeden Fall gemischter Gremien vereinbart wurden. 

Für Angestellte, Firmenvertrag es kann Methoden der Beteiligung am Gewinn des Unternehmens sowie an der Umsetzung und dem Ergebnis industrieller Pläne bereitstellen. Denkbar sind auch Formen der Mitwirkung im Aufsichtsrat oder Prüfungsausschuss sowie direkte oder indirekte Formen des bevorrechtigten Zugangs zu Beteiligungen oder Kapitalanteilen oder Optionsrechten an diesen. Schließlich können auch durch nationale und regionale Anreize zur Selbständigkeit bei Empfängern von Subventionen und sozialen Sicherungsnetzen funktionierende Methoden für einen Prozess der Übernahme der Geschäftstätigkeit etabliert werden. Es ist auch die Möglichkeit vorgesehen, Beteiligungspläne zu vereinbaren, die Mitarbeitern einen privilegierten und freiwilligen Zugang zum Besitz von Aktien oder Kapitalanteilen derselben ermöglichen, direkt oder über eigens dafür gegründete Beteiligungsgesellschaften, Stiftungen oder Vereine, an denen die Mitarbeiter selbst beteiligt sind. Diese Beteiligungen oder Kapitalanteile oder auch Optionsrechte darauf dürfen einen Anteil von höchstens 20 Prozent des künftigen Gehalts des Arbeitnehmers ausmachen und einer Stiftung oder Beteiligungsgesellschaft zugerechnet werden, an der alle Arbeitnehmer beteiligt sind.

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