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Ausgeglichenes Budget, definitives Ja bis März

Heute wird in Montecitorio die Debatte über das Verfassungsgesetz fortgesetzt – es wird möglich sein, auf Schulden zurückzugreifen, aber nur „bei Eintritt außergewöhnlicher Ereignisse oder einer schweren wirtschaftlichen Rezession, die nicht mit gewöhnlichen Haushaltsentscheidungen bewältigt werden kann“.

Ausgeglichenes Budget, definitives Ja bis März

Die Debatte über die Änderung des Artikels 81 der Verfassung mit der Einführung der Verpflichtung zu einem ausgeglichenen Haushalt wird im Plenarsaal fortgesetzt. Unmittelbar nach der Genehmigung könnte es im Senat angesetzt werden und damit die Maßnahme Anfang März endgültig grünes Licht bekommen. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Haushaltsdisziplin der gesamten öffentlichen Verwaltung, also einschließlich der lokalen Einheiten (Regionen, Provinzen, Gemeinden und Metropolen).

Da es sich um eine Änderung der Grundcharta handelt, ist das in Artikel 138 der Verfassung selbst vorgesehene Genehmigungsverfahren vorgesehen, wonach die Gesetze zur Änderung der Charta und der anderen Verfassungsgesetze "von jeder Kammer mit zwei aufeinanderfolgenden Beschlüssen in Abständen von mindestens drei Monate und werden im zweiten Wahlgang von der absoluten Mehrheit der Mitglieder jeder Kammer genehmigt“.

Hier ist also, dass die Maßnahme nicht vor März das Licht der Welt erblicken sollte. Das Gesetz sieht unter bestimmten Bedingungen (auf Antrag von einem Fünftel der Mitglieder einer Kammer oder fünfhunderttausend Wahlmännern oder fünf Regionalräten) die Möglichkeit einer Volksabstimmung vor; diese Möglichkeit ist jedoch ausgeschlossen, wenn das Gesetz in der zweiten Abstimmung von jeder der Kammern mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder angenommen worden ist. 

Der von der Kammer geprüfte Gesetzentwurf dreht sich um den Grundsatz, dass „der Staat unter Einhaltung der sich aus der Rechtsordnung der Europäischen Union ergebenden Zwänge für ein Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und Ausgaben seines Haushalts sorgt. Das Gleichgewicht des Haushalts wird sichergestellt, indem die ungünstigen und günstigen Phasen des Wirtschaftszyklus berücksichtigt werden, indem vorbeugende und abschließende Kontrollen sowie Korrekturmaßnahmen vorgesehen werden.

Die Arbeit der parlamentarischen Kommissionen hat jedoch Ausnahmen von der Gewinnschwelle eingeführt, die einen Rückgriff auf Schulden erlauben, jedoch nur „bei Eintritt außergewöhnlicher Ereignisse oder einer schweren wirtschaftlichen Rezession, die nicht mit gewöhnlichen Haushaltsentscheidungen bewältigt werden kann“. Der Rückgriff auf Fremdkapital wird mit entsprechenden Beschlüssen der beiden Kammern zugelassen, die mit der absoluten Mehrheit der jeweiligen Mitglieder angenommen werden, und muss mit der Definition eines Rückzahlungspfads einhergehen.

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