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Spesometer ist jetzt optional

Änderung des Fare-Dekrets: Ab dem 2015. Januar XNUMX ist es möglich, Mehrwertsteuerdaten täglich zu übermitteln und somit von der Übermittlung der Kunden-Lieferanten-Liste befreit zu sein.

Spesometer ist jetzt optional

Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zur optionalen täglichen Übermittlung von Daten zu ausgestellten und erhaltenen Rechnungen sowie zu den Gebühren müssen Umsatzsteuersubjekte keine Intra-Formulare der erhaltenen Dienstleistungen mehr senden. Und nur für diejenigen, die sich für diese tägliche Kommunikation entscheiden, entfällt die Pflicht zur Übermittlung der Kunden- und Lieferantenliste, der Blacklist-Kommunikation und der Daten der eingegangenen Absichtserklärungen. Dies ist in einer Änderung vorgesehen, die im Zuge der Umwandlung des Fare-Dekrets beschlossen wurde. 

Ab dem 2015. Januar XNUMX haben Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer die Möglichkeit, der Agentur der Einnahmen auf elektronischem Wege und täglich wahlweise „die analytischen Daten der Rechnung für den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen“ sowie den Betrag der „Entgelte“ zu übermitteln der erbrachten und nicht abrechnungspflichtigen Leistung. 

Für diejenigen, die den Weg der täglichen Übermittlung wählen, können einige der derzeit obligatorischen Übermittlungsanforderungen entfallen.

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