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Neue Straßenverkehrsordnung: Der komplette Leitfaden in 10 Punkten

Von (deutlich härteren) Bußgeldern bis zum Roller, vom Parken bis zum rosa Papier und dem Führerscheinbonus, hier sind alle Neuigkeiten zur neuen Straßenverkehrsordnung

Neue Straßenverkehrsordnung: Der komplette Leitfaden in 10 Punkten

Die im Infrastrukturerlass vorgesehene neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kürze in Kraft und muss auf der veröffentlicht werden Amtsblatt bis Mittwoch, 10. November. Der neue Kodex enthält wichtige Änderungen, die sich auf das tägliche Leben aller auswirken werden. Von Bußgeldern für Smartphones und Parken über die neuen Regeln für Roller, das Durchlaufen des Rosa Blattes bis hin zum Führerscheinbonus. Hier ist alles, was Sie wissen müssen.

Straßenverkehrsordnung: Bußgelder

Das Bußgeldkapitel ist das umfangreichste. Wer gebüsst wird, steht in der neuen Straßenverkehrsordnung schwarz auf weiß Autofahrer, die mit „Smartphones fahren, Laptops, Notebooks, Tablets und ähnliche Geräte, bei denen die Hände auch nur vorübergehend vom Lenkrad genommen werden müssen“. Die Sanktion war bereits in den geltenden Vorschriften vorgesehen, aber in Ermangelung einer klaren Liste versuchten viele, die Situation auszunutzen, und appellierten an "Spitzknäuel". Mit der neuen Straßenverkehrsordnung wird dies nicht mehr möglich sein. 

Höhere Bußgelder und Strafen für wen auf Behindertenparkplätzen parken. Der Betrag verdoppelt sich von derzeit 84-335 Euro auf 168-672 Euro. Schwere Hand bei den Punkten auf dem Führerschein: Heute werden 2 Punkte abgezogen, morgen sind es 6. 

Geändert haben sich auch die Strafen für Roller- oder Motorradfahrer, die einen Beifahrer befördern ohne Helm. Bis heute sah das Gesetz vor, dass die Beförderung einer Person ohne Helm nur sanktioniert wird, wenn die betreffende Person minderjährig ist. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung gilt die Strafe unabhängig vom Alter des Fahrgastes. 

Hohe Geldstrafen für wer Gegenstände aus dem Fahrzeug wirft: Die Beträge liegen zwischen 26 und 866 Euro. Wichtige Neuigkeiten auch für diejenigen, die eine Rechtsverletzung mit begehen ein Mietwagen. Der Kunde zahlt für die begangenen Verstöße und die Unternehmen müssen zusammenarbeiten und den Ämtern die persönlichen Daten des Kunden zur Verfügung stellen. 

Endlich, das lokale Behörden die die Bußgelder eintreiben, müssen einen Jahresbericht veröffentlichen, der Informationen über die Bestimmung der Erlöse enthält. Die Daten müssen auch auf den institutionellen Websites veröffentlicht werden. 

STRASSENCODE: ROLLER

Hier kommen die neuen Regeln für Roller. Es wird keine Helm- oder Nummernschildpflicht geben, aber ab dem 1. Juli 2022 müssen die neu auf den Markt kommenden Scooter mit Pfeilen, Bremsen und Bremsen an beiden Rädern ausgestattet sein. Wer ein Fahrzeug ohne die geforderten Eigenschaften kauft, muss sich bis zum 1. Januar 2024 an die neue Gesetzgebung halten. Apropos Tempolimits: In Fußgängerzonen dürfen 6 km/h nicht überschritten werden, in allen anderen Fällen sinkt das Limit von 25 auf 20 km/h. Wiederholen Sie die Verbote, auf den Bürgersteigen zu parken und gegen den Verkehr vorzugehen. Nach Sonnenuntergang darf nur gefahren werden, wenn der Scooter mit einem festen weißen oder gelben Licht und einem festen roten Licht hinten ausgestattet ist. Die elektrischen müssen auch mit roten Reflektoren ausgestattet sein. Stattdessen müssen die Fahrer eine gut sichtbare retroreflektierende Jacke oder Hosenträger tragen.

NEUE PARKREGELN 

Ab dem 1. Januar 2022 ist das Parken auf den mit blauen Streifen gekennzeichneten Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen kostenlos, sofern die entsprechenden Parkplätze belegt sind und die entsprechenden Schilder am Auto angebracht sind. 

Auch die Zahl der reservierten Parkplätze für Schwangere und Eltern mit Kindern unter 2 Jahren muss erhöht werden. 

DIE NEUIGKEITEN AUF DEM ROSA BROSCHÜRE UND NEUEN LIZENZEN

Die Laufzeit des Ertragsblattes wird von 6 Monaten auf 1 Jahr verlängert. Die Fahrprüfung zur Erlangung des B-Führerscheins kann dreimal wiederholt werden. Neue Limits sind für Fahranfänger vorgesehen, die Fahrzeuge bis 74 PS Leistung allein und bis 95 PS Leistung fahren können, sofern eine Person unter 65 Jahren mit mindestens 10 Jahren Führerschein bei ihrem Franken anwesend ist . Und noch einmal: Wer das Fahren ohne Fahrlehrer übt, kann mit einer Geldbuße zwischen 530 und 1.731 Euro und der Nebenstrafe einer Verwaltungshaft des Fahrzeugs für 3 Monate geahndet werden. 

LIZENZ-BONUS

Von 1° Januar bis 30. Juni 2022 haben junge Menschen unter 35 Jahren, die Grundeinkommen oder soziale Stoßdämpfer beziehen, Anspruch auf einen Beitrag zur Erlangung des Führerscheins. Der Betrag darf 50 % der Gesamtsumme bis maximal tausend Euro nicht übersteigen. Weitere Bedingung: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er im Güterkraftverkehr tätig sein muss. 

ROAD CODE: ELEKTRISCHES AUFLADEN

Wer sein Elektroauto aufladen muss, kann nur so lange vor den Ladestationen anhalten, wie es zum Tanken notwendig ist. Das Verbot gilt nicht von 23:7 bis XNUMX:XNUMX Uhr, mit Ausnahme der Plätze, die für schnelle und superschnelle Aufladungen reserviert sind. 

ZEBRASTREIFEN

Neue Regeln in der Nähe von Fußgängerüberwegen. Die Vorrangpflicht muss sowohl den Fußgängern eingeräumt werden, die mit der Überquerung begonnen haben, als auch denen, die im Begriff sind, die Überquerung vorzunehmen. 

ÖFFENTLICHER VERKEHR

Um Emissionen zu reduzieren und die Umweltverschmutzung in Ballungszentren zu bekämpfen, sieht das neue Gesetz folgende Fahrverbote vor:

  • Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 Euro 1 ab 30. Juni 2022;
  • Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 von Euro-2-Fahrzeugen ab 1. Januar 2023;
  • Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 Euro 3 ab 1. Januar 2024.

Darüber hinaus werden 5 Millionen Euro für 2022 und 7 Millionen Euro jährlich von 2023 bis 2035 für die Erneuerung der ÖPNV-Fahrzeugflotte bereitgestellt. 

OFFENSIVE WERBUNG

Jede Form von Werbung, deren Inhalt sexistische oder gewalttätige Botschaften, beleidigende Geschlechterstereotypen oder Botschaften enthält, die die Achtung der individuellen Freiheiten, bürgerlichen und politischen Rechte, religiösen Überzeugungen oder ethnischen Zugehörigkeit beeinträchtigen oder in Bezug auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder körperliche und geistige Gesundheit diskriminieren, ist verboten Fähigkeiten. Bei Zuwiderhandlung wird die Autorisierung widerrufen. Die beanstandete Anzeige muss innerhalb von fünf Tagen entfernt werden. 

VERWUNDBARE BENUTZER

Die neue Kunst. 3 StVO stellt klar, wer die „gefährdeten Nutzer“ sind. Das sind Fußgänger, Menschen mit Behinderungen, Radfahrer, die besonderen Schutz vor den Gefahren des Straßenverkehrs verdienen.

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