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Hypotheken, Abi: Nicht rückwirkende Zwangsvollstreckung

Die im Gesetzesdekret zur Hypothekenfinanzierung vorgesehenen Vorschriften zur Zwangsvollstreckung von Immobilien gelten nicht rückwirkend - Regierung bereit, das Zeitkriterium der "sieben Raten" zu ändern

Hypotheken, Abi: Nicht rückwirkende Zwangsvollstreckung

Der italienische Bankenverband interveniert, um die Kontroversen im Zusammenhang mit dem Gesetzesdekret zur Hypothekenfinanzierung zu schlichten.

Das Regierungsgesetz Nr. 265 setzt die europäische Hypothekenrichtlinie um, um die Interessen der Verbraucher zu schützen. Die hitzige Debatte der letzten Tage bezieht sich auf die Zweifel an der Möglichkeit für Banken, Häuser zwangsversteigern zu können, ohne zuvor das Urteil des Gerichts beantragen zu müssen, nachdem die Zahlung von sieben Raten des Hypothekendarlehens verspätet war.

Während er darauf wartet, dass die Finanzkommission der Kammer die zahlreichen bestehenden Fragen zur Bestimmung klärt, versucht die Nummer eins der ABI, Antonio Patuelli, die Stimmung zu beruhigen: «Mit dem Regierungsdekret über die Banken besteht keine Gefahr, dass die Haus zwangsversteigert, es ist eine europäische Richtlinie, es wurde nicht von der ABI gefordert ». Der Präsident des Verbands kommentierte den Gesetzesdekret und fügte hinzu: „Ich habe das Regierungsdokument studiert, das die Richtlinie umsetzt, und es betrifft nicht vergangene Tatsachen, sondern Eventualitäten, Möglichkeiten für die Zukunft. Es bleibt der freien Verhandlung zwischen Familien und Bankinstituten überlassen und betrifft nicht die Vergangenheit und beschädigte Kredite».

Die Regierung intervenierte ebenfalls in dieser Angelegenheit und sagte, sie sei "sehr bereit", Korrekturen an dem Dekret vorzunehmen. 
Das Gesetzesdekret, so der stellvertretende Wirtschaftsminister Enrico Zanetti: „könnte korrigiert werden, indem der Verweis auf die sieben Raten mit einem Verweis auf Zeitspannen geändert wird“. Schließlich versicherte die Exekutive, dass das Gesetz nicht rückwirkend sei.

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