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Minderjährige Migranten: ein Aufruf zum Vormund

Bis zum 30. September kann sich jeder, der in der Toskana, auf Sardinien, in den Abruzzen oder in Molise lebt, als Vormund für einen Minderjährigen bewerben, der ohne Begleitung von Erwachsenen nach Italien gekommen ist

Minderjährige Migranten: ein Aufruf zum Vormund

Wenn Sie über 25 Jahre alt sind und in der Toskana, auf Sardinien, in den Abruzzen oder in Molise leben, können Sie sich als Vormund für einen Minderjährigen bewerben, der ohne Begleitung von Erwachsenen nach Italien gekommen ist. Diese Regionen haben keinen regionalen Garanten für Kindheit und Jugend, daher hat die Landesbehörde mit den Jugendgerichten Absichtserklärungen vereinbart und einen Bescheid erlassen. Anträge sind bis zum 30. September 2017 mit diesem Formular an die Adresse tutorvolontari@garanteinfanzia.org zu richten.

Die zu übernehmende Verantwortung ist groß: Es gilt, sich in allen Bereichen um die Interessen des Minderjährigen zu kümmern, auf seine Bedürfnisse zu hören, sein Potenzial zu fördern und seine Gesundheit zu gewährleisten. Es besteht jedoch keine Notwendigkeit, ihn zu Hause zu beherbergen oder ihm aus wirtschaftlicher Sicht zu helfen.

Zu den am meisten geschätzten Voraussetzungen für die Unterstützung der Kandidatur gehören eine akademische Qualifikation und/oder besondere persönliche und berufliche Fähigkeiten, die durch spezifische Schulungen erworben wurden, die für die Ausübung der Funktion des freiwilligen Vormunds eines unbegleiteten ausländischen Minderjährigen nützlich sind, sowie Fremdsprachenkenntnisse, die durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden , die konkreten Erfahrungen mit Hilfe und Begleitung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in ehrenamtlichen oder kulturellen Vereinen oder Bildungsträgern oder qualifizierten Berufsfeldern.

Das Ergebnis der Auswahl wird auf der institutionellen Website der Gewährleistungsbehörde für Kindheit und Jugend bekannt gegeben und die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten erhalten Informationen über die geplanten Termine der obligatorischen Ausbildung. Die angehenden ehrenamtlichen Betreuer absolvieren eine 24/30-Stunden-Schulung und werden in das Register eingetragen, das beim zuständigen Jugendgericht der Wohnregion eingerichtet wird. Aus diesem Register wählt der Richter für jeden Minderjährigen einen freiwilligen Vormund aus oder, im Falle von Geschwistern, ist der Vormund für alle Geschwister derselbe.

In Regionen, die einen regionalen Bürgen haben, wird die Auswahlbekanntmachung von den regionalen Bürgen veröffentlicht. Latium, Kampanien, Ligurien und die Autonome Provinz Bozen haben die Bekanntmachungen bereits veröffentlicht. Auf dieser Seite finden Sie alle Standorte und Kontakte der verschiedenen regionalen Bürgen.

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