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Microsoft, immer noch Ärger mit Brüssel

Die Europäische Kommission wirft dem Unternehmen vor, die 2009 eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten zu haben und damit begonnen zu haben, Benutzer auf die Verwendung von Explorer, dem Heimbrowser, hinzuweisen – Mögliches Bußgeld von bis zu 10 % des Umsatzes.

Microsoft, immer noch Ärger mit Brüssel

Neue Funken zwischen Microsoft und Brüssel. Nach einer ersten Initiative der EU-Kartellbehörde hatte sich der IT-Riese eine klare Zusage gemacht: allen Nutzern des Windows-Betriebssystems bis 2014 völlige Freiheit bei der Wahl des Browsers für die Navigation im Internet zu garantieren. Jetzt die EU-Kommission wirft dem Unternehmen vor, gegen die Vereinbarung verstoßen zu haben und damit begonnen zu haben, Nutzer wieder auf die Nutzung des Explorers hinzuweisen, der von Microsoft entwickelte Browser.   

Laut Brüssel ist seit der Einführung von Windows 7 im Februar 2011 das vom Unternehmen bereitgestellte „Service Pack“ nicht mehr mit dem Multiple-Choice-Screen des Browsers ausgestattet. In früheren Versionen von Windows wurde auf Grundlage der im Dezember 2009 eingegangenen Verpflichtungen stattdessen die Möglichkeit garantiert, sich für verschiedene Produkte zu entscheiden. Bevor das EU-Kartellrecht eingriff, war der Windows-Systembildschirm standardmäßig auf Internet Explorer eingestellt. 

Im Wesentlichen wurde zwischen Februar 2011 und Juli 2011 (als die Kommission ein neues Verfahren wegen Nichteinhaltung der eingegangenen Verpflichtungen einleitete) „Millionen von Windows-Benutzern in der EU der Multiple-Choice-Bildschirm vorenthalten“, wie von Microsoft selbst anerkannt wurde .

Wenn die Nichteinhaltung verbindlicher Zusagen bestätigt wird, Die Kommission kann dem Unternehmen eine Geldbuße von bis zu 10 % seines Jahresumsatzes auferlegen. Der erste, der Microsoft einen ähnlichen Stachel zufügte, war der derzeitige italienische Ministerpräsident Mario Monti, der 2004 als EU-Wettbewerbskommissar eine Geldbuße von 497 Millionen Euro gegen das Unternehmen verhängte.

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