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Arbeit, der Ausbauvertrag: So geht's

Der neue Vertrag ist gerade in Kraft getreten und ersetzt den Solidaritätsvertrag. Es sollte den technologischen Wandel vorantreiben, ist aber mit vielen Komplexitäten verbunden

Arbeit, der Ausbauvertrag: So geht's

Am 11. Juli wurde das Umwandlungsgesetz der Wachstumsdekret die unter anderem versuchsweise für die Jahre 2019 und 2020 ein neues Instrument zur Verwaltung der Prozesse der Reindustrialisierung und Unternehmensumstrukturierung von Unternehmen mit über tausend Arbeitnehmern mit dem Namen "Erweiterungsvertrag“, übertrifft die „Solidaritätsvereinbarung“ vorgesehen durch die Bestimmung des Beschäftigungsgesetzes von 2015, das die Frage der sozialen Sicherheitsnetze neu definierte. 

Um diese Art von neuen Verträgen zu aktivieren, ist eine strukturelle Änderung der Unternehmensprozesse ganz oder teilweise erforderlich, die auf den Fortschritt und die technologische Entwicklung der Tätigkeit abzielt, sowie die daraus resultierende Notwendigkeit, die beruflichen Fähigkeiten der Belegschaft zu ändern ihre rationellere Nutzung, selbst bei angemessener Ausbildung, und in jedem Fall, um die Einstellung neuer Fachkräfte zu ermöglichen. 

In diesem Fall muss ein Konsultationsverfahren in der Regierung eingeleitet werden, um einen Erweiterungsvertrag mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik und mit den vergleichsweise repräsentativsten Gewerkschaften auf nationaler Ebene oder mit ihren Unternehmensvertretern oder mit der Gewerkschaftsvertretung abzuschließen. 

Der Expansionsvertrag hat einen Managementcharakter und muss folgende Maßnahmen beinhalten: 

- die Festanstellung von neuen Arbeitskräften 

- Dort Reduzierung der Arbeitszeit des Personals im Dienst, mit Eingriff der außerordentlichen Abfindungskasse, ungeachtet der gesetzlichen Grenzen (eine Rückkehr zur Zigarette ungeachtet der alten Erinnerung), für einen Zeitraum von nicht mehr als 18 Monaten, auch nicht kontinuierlich 

- dieanspornender Exodus von Arbeitnehmern, die nicht mehr als 60 Monate vom Erwerb des Anspruchs auf eine Altersrente, sofern sie die Mindestbeitragspflicht erreicht haben, oder auf eine vorgezogene Rente mit Ausnahme der Quotenrente 100 zurückliegen. 

Der Erweiterungsvertrag muss außerdem enthalten: 

a) Anzahl der einzustellenden Arbeitnehmer und Angabe der damit verbundenen Berufsprofile, die mit den Reindustrialisierungs- oder Umstrukturierungsplänen vereinbar sind 

b) den Zeitplan der Einstellungen 

c) Angabe der unbefristeten Dauer von Arbeitsverträgen, einschließlich etwaiger Berufsausbildungsverträge 

d) in Bezug auf die Professionalität der Belegschaft, die durchschnittliche Gesamtverkürzung der Arbeitszeit und die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer sowie die Zahl der Arbeitnehmer, die Zugang zu dem oben genannten Anreizsystem haben 

Insbesondere darf die Arbeitszeitverkürzung für im Dienst verbleibende Arbeitnehmer insgesamt 30 Prozent der Tages-, Wochen- oder Monatsstunden der am Erweiterungsvertrag beteiligten Arbeitnehmer nicht überschreiten. 

Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit für jeden Arbeitnehmer, die prozentuale Arbeitszeitverkürzung ggf. bis zu 100 Prozent über die gesamte Laufzeit des vereinbarten Erweiterungsvertrages zu vereinbaren. 

Die Finanzierung des neuen Vertragstyps, der sich derzeit in einer Versuchsphase befindet, erfolgt innerhalb einer Ausgabengrenze von 15,7 Millionen Euro für 2019 und 31,8 Millionen Euro für 2020. 

Darüber hinaus wirken die vor der Änderung durch das neue Gesetz bestehenden weitreichenden Solidaritätsverträge bis zu ihrem natürlichen Auslaufen und den damit verbundenen Vergünstigungen weiter. 

Schließlich führt der Rückgriff auf die vorgenannte betriebsbedingte Kündigung angesichts der vom Arbeitnehmer nicht beanstandeten Kündigung und vorbehaltlich seiner ausdrücklichen Zustimmung zu einer vom Arbeitgeber gezahlten Anerkennung für den gesamten Zeitraum bis zur Verwirklichung des ersten Anspruchs auf eine monatliche Rente, einschließlich der NASpI, die der vom INPS berechneten Bruttorente des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspricht. 

Handelt es sich bei dem ersten Anspruch auf eine Rente um eine vorgezogene Rente, muss der Arbeitgeber jedoch die zur Erlangung des Anspruchs erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, mit Ausnahme des Zeitraums, der bereits durch den fiktiven Beitrag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgedeckt ist .

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