Das Verordnungsgesetz für die öffentliche Finanzierung von Parteien Es ist Gesetz: Von nun an wird es nur noch die Möglichkeit geben, 2 Promille des Pro-Kopf-Einkommens an politische Parteien zu verteilen. Dies wurde von der Abgeordnetenkammer nach Abschluss der Abstimmung beschlossenesame und Abstimmung auf Änderungen zum vom Senat geprüften, geänderten und genehmigten Text über die neuen Regeln für freiwillige Wirtschaftsbeiträge zugunsten politischer Kräfte.
Der Text bietet Robustheit Steuervorteile und die Möglichkeit, ab 2014 den Anteil der Partei auf die Parteien aufzuteilen 2 Promille des Pro-Kopf-Einkommens unterliegen der Einkommensteuer. Der aus der Arbeit der Kammer hervorgegangene Text ist identisch mit dem von Palazzo Madama genehmigten und übermittelten Text. Während der gestrigen und heutigen Sitzungen wurden keine Änderungen vorgenommen.