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Arbeitslosengeld 2015: in Kraft Naspi und Dis-coll. Hier ist die Anleitung zur Berechnung und Frage

Die neuen Leistungen bei Arbeitslosigkeit, die durch das Arbeitsgesetz eingeführt wurden, treten heute in Kraft: Naspi und Dis-Coll. Die erste für die Unterstützung von Arbeitnehmern und die zweite für Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz unfreiwillig verloren haben – Am Tag des Inkrafttretens ist es sinnvoll, sich an die Methoden zur Berechnung der Zulage und die Anweisungen zur Einreichung des Antrags zu erinnern.

Arbeitslosengeld 2015: in Kraft Naspi und Dis-coll. Hier ist die Anleitung zur Berechnung und Frage

Ab heute, dem 2015. Mai, treten die durch das Arbeitsgesetz eingeführten neuen Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Kraft. Dies sind Naspi, die neue Sozialversicherung für die Beschäftigung, die sich an Arbeitnehmer richtet, und die Dis-Coll-Entschädigung, die zur Unterstützung von Mitarbeitern eingeführt wurde. Das Arbeitslosengeld XNUMX tritt nach den Angaben im heute in Kraft Gesetzesdekret vom 4. März 2015, die Bestimmungen zur Neuordnung der Rechtsvorschriften über soziale Sicherungsnetze bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit enthält. Daher können ab heute alle Arbeitnehmer oder Mitarbeiter, die ihre Stelle unfreiwillig verlieren, Arbeitslosengeld von Naspi und Dis-coll in Anspruch nehmen. Am Tag ihres Inkrafttretens ist es sinnvoll, Informationen zur Berechnung des Arbeitslosengeldes und Anweisungen zur Antragstellung beim INPS bereitzustellen.

Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer: Hier ist Naspi

Seit Monaten angekündigt, mit dem Dekret vom 4. März eingeführt, tritt es heute in Kraft die Naspi. Das neue Arbeitslosengeld richtet sich an Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz unfreiwillig verloren haben, sowie an solche, die aus wichtigem Grund gekündigt haben und somit arbeitslos sind. Um Anspruch auf Naspi zu haben, muss der Arbeitnehmer zwei Beitragsvoraussetzungen erfüllen:

– mindestens dreizehn Beitragswochen in den vier Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit;
– dreißig Tage effektive Arbeit, unabhängig vom Mindestbeitrag, in den letzten zwölf Monaten.

Die Dauer des Naspi wird berechnet als die Hälfte der Beitragswochen, die der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren angesammelt hat, für eine Höchstgrenze von zwei Jahren. Ab dem 2017. Januar 78 wird Naspi für maximal XNUMX Wochen bereitgestellt.

Das Arbeitsgesetz führte ein zusätzliches Arbeitslosengeld ein, das 2015 versuchsweise geplant war und Naspi am Ende seiner Laufzeit ersetzte. Wenn ein Arbeitnehmer am 31. Dezember 2015 nach Ablauf der Naspi-Zeit immer noch arbeitslos und in besonderen Bedürftigkeitsverhältnissen ist, kann er die Asdi in Anspruch nehmen. Die Dauer der Entschädigung, berechnet auf der Grundlage von 75 % der zuletzt erhaltenen Naspi-Zulage, beträgt sechs Monate.

Die Auszahlung von Naspi und Asdi, wie im Dekret vom 4. März vorgesehen, hängt von der Teilnahme des Arbeitslosen an einer aktiven Arbeitssuche ab. 

Naspi: Anleitung zur Berechnung und Frage

Das Dekret, das seine Einführung sanktioniert, erklärt, dass sich Naspi „auf das steuerpflichtige Gehalt für Sozialversicherungszwecke der letzten vier Jahre bezieht, dividiert durch die Anzahl der Beitragswochen und multipliziert mit der Zahl 4,33“.

Die Berechnung des Naspi-Betrags basiert auf den folgenden Bestimmungen:

– falls das Monatsgehalt des Empfängers gleich oder niedriger als 1.195 Euro ist, beträgt die Entschädigung 75 % des Monatsgehalts;

– Übersteigt das Monatsgehalt die festgelegte Höchstgrenze, beträgt die Entschädigung 75 % des Gehalts zuzüglich 25 % der Differenz zwischen dem Monatsgehalt und 1.195 Euro.

Für das Jahr 2015 wurde eine Höchstgrenze für das Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer in Höhe von 1.300 Euro pro Monat festgelegt. Zusätzlich gibt es ab dem ersten Tag des vierten Nutzungsmonats eine monatliche Ermäßigung von 3 %.

Um das Naspi zu erhalten, muss der Online-Antrag auf der INPS-Website eingereicht werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen muss der Arbeitnehmer innerhalb von 68 Tagen ab dem Datum der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses einen Antrag stellen. In einer Mitteilung vom 30. März teilt das INPS mit, dass „ab dem 1. Mai 2015 die üblichen Telematikkanäle für die Weiterleitung des Antrags genutzt werden können: über das Internet, über die Website; durch Schirmherrschaft; über das Inps-Inail Integrated Contact Center“.

Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer: hier ist Dis-Coll

Das Ministerialdekret vom 4. März führte neben Naspi und Asdi auch das Dis-Coll ein, das auf koordinierte und kontinuierliche Mitarbeiter abzielt, auch auf Projektbasis, die unfreiwillig ihren Arbeitsplatz verloren haben. Im Gegensatz zum Naspi ist das Dis-Coll rückwirkend und kann für Arbeitslosigkeitsereignisse, die vom 2015. Januar 31 bis zum 2015. Dezember XNUMX eingetreten sind, ausbezahlt werden INPS-Rundschreiben Nr. 83wird für koordinierte und kontinuierliche Mitarbeiter anerkannt, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

– drei Beitragsmonate in der Zeit vom XNUMX. Januar des der Kündigung vorangehenden Jahres bis zur tatsächlichen Arbeitseinstellung;

 – ein Beitragsmonat im Jahr 2015 oder ein mindestens einmonatiges Arbeitsverhältnis, aus dem mindestens die Hälfte des Beitragsmonats stammenden Einkünfte entstanden sind.

Das INPS-Rundschreiben informiert, dass die Dauer des Dis-Coll "gleich der Hälfte der Monate oder Bruchteile davon der Dauer der Beziehung oder Zusammenarbeitsbeziehungen ist, die im Zeitraum vom 1. Januar des Kalenderjahres vor dem Beendigungsereignis von der Arbeit bis bestehen das oben genannte Ereignis“.

Dis-Coll: Leitfaden zur Berechnung und Nachfrage

Die Dis-Coll-Entschädigung wird dem steuerpflichtigen Einkommen für Sozialversicherungszwecke, das sich aus den Beitragszahlungen ergibt, die in dem Kalenderjahr, in dem die Arbeitseinstellung eintritt, und dem vorangegangenen, geteilt durch die Anzahl der "Beitragsmonate oder Bruchteile davon" gegenübergestellt. : so erhält man die Höhe des durchschnittlichen Monatseinkommens.

 Die Berechnung der Dis-Coll-Entschädigungshöhe basiert auf den folgenden Bestimmungen:

– wenn das durchschnittliche monatliche Einkommen für das Jahr 2015 gleich oder niedriger als 1.195 Euro ist, beträgt die Dis-Coll 75 % des Gehalts;

– für den Fall, dass das durchschnittliche monatliche Einkommen höher ist als der oben genannte Betrag, beträgt die Dis-Coll-Maßnahme 75 % des oben genannten Betrags, zu dem 25 % der Differenz zwischen dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen und dem Betrag von hinzukommen 1.195 Euro.

Für das Jahr 2015 darf das Dis-Coll den festgelegten Höchstbetrag von 1.300 Euro pro Monat nicht überschreiten. Darüber hinaus sieht das Inps-Rundschreiben vor, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes ab dem ersten Tag des vierten Bezugsmonats monatlich um 3 % gekürzt wird.

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss der betreffende Arbeitnehmer innerhalb von 68 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen elektronischen Antrag auf der INPS-Website stellen. Mit Rundschreiben Nr. 83 präzisiert das INPS, dass bis zum 11. Mai 2015, bis zur Bereitstellung der elektronischen Einreichungsdienste, der Dis-Coll-Antrag auch in Papierform unter Verwendung des entsprechenden Formulars entgegengenommen wird. 

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