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Das Bankgeheimnis geht wirklich in den Ruhestand

Der Prozess der fiskalischen Globalisierung geht weiter: Seit dem 21. August unterliegen alle Finanzinformationen über die Bürger der Beitrittsländer (bisher 54) der Souveränität der einzelnen Länder. Der Austausch persönlicher, detaillierter und sensibler Informationen wird möglich sein. Mitte September werden weitere 50 Länder beitreten, darunter auch die Schweiz. Abschied vom Bankgeheimnis.

Seit vergangenem Montag, dem 21. August, haben sich 54 Staaten vom Bankgeheimnis, dem automatischen Informationsaustausch in Steuersachen auf grenzüberschreitender Ebene, verabschiedet. Der Übergangsprozess endet im September, wenn weitere fünfzig Länder, darunter auch die Schweiz, dem Austauschregime beitreten. 

Private Sparer können sich nicht mehr auf die Vertraulichkeit von Banken und Finanzintermediären im Ausland verlassen. Darüber hinaus können die nationalen Steuerbehörden frei miteinander kommunizieren und Informationen austauschen, die bis vor wenigen Tagen als vertraulich galten. 

Alle persönlichen Daten der Inhaber, Saldo und Kontonummer sowie Renditen werden von der Bank an die Steuerbehörde des Landes, in dem das Kreditinstitut seinen Sitz hat, die Agenzia delle Entrate in Italien, übermittelt.
Vor dem 21. August mussten alle Finanzakteure in Ländern, die am Prozess der steuerlichen Globalisierung festhalten, alle relevanten Daten zu den für 2016 gehaltenen Bankbeziehungen an ihre jeweiligen Steuerverwaltungen senden. 

Die nächste Frist ist der 18. September, bis zu dem sich die Finanzakteure im Bereich „Fatca/Crs“ des elektronischen Adressregisters (Rei) des Steuerregisters registrieren müssen. 

Der Abschied vom Bankgeheimnis ist eng verbunden mit der Notwendigkeit, das Phänomen der Steuerhinterziehung und die Nutzung sogenannter Steueroasen einzudämmen. 

 

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