nach Brexit, der ist zurück Roaming für die, die hineingehen Großbritannien? Die Antwort ist nein, zumindest vorerst. Das Scheidungsabkommen zwischen London und Brüssel berührt das Telefonkapitel nämlich nicht und überlässt die Frage dem (guten) Willen der Betreiber.
Bis jetzt, keine in der Europäischen Union tätige Telefongesellschaft sagte, es würde Roaming für seine Kunden, die nach Großbritannien reisen, wieder einführen. Infolgedessen profitieren England, Schottland, Wales und Nordirland weiterhin von derGemeinschaftsvertrag 2017 unterzeichnet, wonach EU-Bürger die zu Hause abonnierten Tarife für Telefongespräche und mobiles Internet auch bei einem Umzug in andere EU-Staaten bezahlen.
Wenn wir unseren Blick darauf verengenItalien, behandeln Telefongesellschaften Großbritannien weiterhin wie die anderen 27 EU-Länder, in denen Roaming nicht erlaubt ist.
Allerdings soll dieser Zustand nicht von Dauer sein, denn das Wort der Telefonisten gilt nicht ewig.
Anfang des Jahres hatten die in Großbritannien tätigen Unternehmen versprochen, Roaming nach dem Brexit nicht wieder einführen zu wollen. Aber jetzt haben einige von ihnen ihre Meinung geändert: Es geht darum EE (eine Tochtergesellschaft von British Telecom), Drei e O2. Die drei Unternehmen haben Tarifänderungen angekündigt, die sich auf die Kosten für Telefonanrufe und Verbindungen über Smartphones für britische Benutzer auswirken sollen, die in die Europäische Union reisen.
Wie für Vodafone – der wichtigste Telefonanbieter auf der anderen Seite des Ärmelkanals – im Moment gab es keine Rückschritte im Vergleich zu dem, was in den letzten Monaten bestätigt wurde, und daher bleibt die Abschaffung des Roamings in Kraft.
Die Frage könnte im nächsten Jahr endgültig geklärt werden, da dies bis zum 30. Juni 2022 erforderlich ist Vertrag neu verhandeln auf Ebene der Europäischen Union im Jahr 2017 erreicht werden. London hofft daher, dass in diesem Forum die im Brexit-Abkommen ausgelassene Einigung erzielt werden kann, die verhindert, dass britische Bürger zurückkehren, um für Roaming in EU-Ländern zu bezahlen.
Ich habe es gesucht und angehört, aber wenn es das ist, scheint es nicht so zu sein: http://www.tg1.rai.it/dl/tg1/2010/rubriche/ContentItem-8b7e9ffe-d054-4875-89af-c8eb30333613.htmlVielleicht sind die Argumente die gleichen. Das ist alles.
Ich weise darauf hin, dass dieser Artikel zumindest zu einem guten Teil vom Journalisten der TG1-Wirtschaftsausgabe vom 16 gelesen wurde. Hat er Ihr Urheberrecht verletzt?