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Fahrer und Fahrzeugschein: Wahrheit und Fantasie zum Bußgeldrisiko

Die heute in Kraft getretene neue Regelung hat im Netz für Panik gesorgt, aber im Nachhinein gibt es keinen Grund zur Sorge: Hier erfahren Sie, warum

Fahrer und Fahrzeugschein: Wahrheit und Fantasie zum Bußgeldrisiko

Stimmt es, dass ab heute jedem, der ein auf eine andere Person zugelassenes Auto fährt, ein Bußgeld von 700 Euro droht? Nein. Die Nachricht kursiert schon seit einiger Zeit und löst weit verbreiteten Alarmismus aus, doch in dieser Hinsicht ist sie falsch. 

Um herauszufinden, wie die Dinge wirklich sind, lesen Sie das Rundschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr Nr. 15513 (beigefügtes Dokument im PDF). Der Text macht deutlich, dass dies ab heute der Fall ist Die Angabe der persönlichen Daten des Fahrers außer dem Halter ist in der Zulassungsbescheinigung nur dann verpflichtend, wenn die Nutzung mindestens 30 Tage dauert. Für diejenigen, die gegen die neue Regel verstoßen, gibt es eine Bußgeld von 705 bis 3.526 Euro, zusätzlich zum Entzug der Zulassungsbescheinigung.

Aber achten Sie auf einige wichtige Details:

1) Sie sind von der Pflicht befreit, wenn Sie das zugelassene Fahrzeug fahren ein Familienmitglied, sofern Sie zusammenleben;

2) Von der Pflicht sind auch alle Personen befreit, die Tätigkeiten ausüben LKW-Transport;

3) Die Regel gilt stattdessen für i Darlehen zur Nutzung, einschließlich derer der Firmenwagen;

3) die Norm es ist nicht rückwirkendtritt daher erst ab dem 3. November 2014 in Kraft; 

4) Um die persönlichen Daten des Fahrers außer dem Halter (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie Wohnort) in die Zulassungsbescheinigung im Nationalen Fahrzeugarchiv einzutragen, müssen Sie sich an das zuständige Amt wenden Kfz-Zulassung. Es müssen zwei Formulare ausgefüllt werden (eines mit den Daten des Inhabers, das andere mit den Daten des Fahrers), anschließend wird ein Coupon ausgestellt, der in das Heft eingefügt wird. Die Gesamtkosten betragen 25 Euro. Es besteht auch die Möglichkeit, die Operation über eine KFZ-Übungsagentur durchführen zu lassen, die allerdings selbstverständlich ein gesondertes Honorar verlangt. 

5) Wenn die Polizei glaubt, dass sie Ihnen ein Bußgeld auferlegen wird, muss sie beweisen, dass Sie das Fahrzeug seit mehr als 30 Tagen nicht in Ihrem Namen gefahren haben. Und in den meisten Fällen wird es Sie nur fragen können: „Wie lange fahren Sie dieses Auto schon?“. Rate mal, welche Antwort du nicht geben musst.  


Anhänge: Das Rundschreiben des Verkehrsministeriums.pdf

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