Ab September muss der „Gefällt mir“-Button auf allen in Schleswig-Holstein betriebenen Websites verschwinden, bei einer Geldstrafe von bis zu 50 Dollar. Dies wurde von der Datenschutzbehörde festgestellt, die der Ansicht ist, dass die Verwendung des Plugins gegen geltendes Recht (Telemediengesetz) in Deutschland und der Europäischen Union verstößt. Zum einen, weil bei jedem Klick auf den „Gefällt mir“-Button die Daten erfasst werden und zwei Jahre in der Datenbank verbleiben. Folge, die den meisten Leuten, die diese Taste drücken, nicht bekannt ist. Zweitens, weil die Informationen in die Vereinigten Staaten übermittelt werden und somit der dortigen Gerichtsbarkeit entzogen sind.
Thilo Weichert, Garant der Privatsphäre, wies darauf hin, dass auch europäisches Recht verletzt werde, nicht nur das deutsche, und daher Maßnahmen auf breiterer Ebene ergriffen werden müssten. Facebook seinerseits bekräftigte, dass es innerhalb des europäischen Regulierungsrahmens handle und erklärte, dass die Daten 90 Tage gespeichert bleiben und dann dauerhaft von ihren Servern gelöscht werden.
Es ist nicht das erste Mal, dass Deutschland im Namen des Datenschutzes seine Stimme erhebt. Im vergangenen Jahr hatte Berlin das Filmen von Google Street View verboten und damit einige Kontroversen ausgelöst.
Es wird befürchtet, dass im nächsten Schritt die Fanpages von Unternehmen und Institutionen von Facebook gelöscht werden. Aber der Übergang zu sozialen Netzwerken ist die neue Grenze der digitalen Kommunikation, so dass Juristen in Zukunft sicherlich mehr Schwierigkeiten haben werden, ähnliche Gesetze zu verabschieden.
Quelle: Financial Times Deutschland