Teilen

Generali Italia: Zugeständnisse für die Flutopfer von Livorno

Die dedizierte gebührenfreie Nummer 800.867.222 wurde für Informationen und Schadenmanagement aktiviert – ​​Hier ist der Konzessionsplan.

Generali Italia: Zugeständnisse für die Flutopfer von Livorno

Generali Country Italia interveniert zur Unterstützung der von den Überschwemmungen in Livorno betroffenen Gemeinden mit einem Initiativenplan, der Zugeständnisse wie die Aussetzung, Verlängerung und Verlängerung von Prämien beinhaltet.

Insbesondere die in Italien tätigen Unternehmen – Generali Italia, Alleanza Assicurazioni und Genertel/Genertellife – haben Konzessionen für ihre Kunden definiert, die in den von der Katastrophe betroffenen Gebieten ansässig sind.

Für Informationen und Ansprüche können Sie die gebührenfreie Nummer 800 867 222 anrufen.

DER VORTEILSPLAN

Wenden Sie sich an die Vertretungen von Generali Italia und Alleanza Assicurazioni in der Region oder rufen Sie Genertel unter der gebührenfreien Nummer 800.20.20.20 oder Genertellife unter der gebührenfreien Nummer 800.20.20.90 an oder wenden Sie sich an Ihren Berater beim Bankpartner die folgenden Zugeständnisse.

Im Rahmen der Nicht-Motorschadendeckung wird Folgendes bereitgestellt:
– Aussetzung der Prämienzahlung und der Versicherungsgarantie für die Zeit, die zur Wiederherstellung der versicherten Sachen erforderlich ist;
– ausnahmsweise Erstattung des gezahlten und nicht in Anspruch genommenen Versicherungsprämiensatzes;
– Verlängerung der Beitragszahlungsfrist auf 90 Tage für die vom 10. September bis 31. Dezember 2017 fälligen Raten.

Für Autos und Motorräder:
– Aussetzung der Police: Möglichkeit der Aussetzung des Versicherungsschutzes. Bei Motorrädern wird der Versicherungsschutz auch ohne entsprechende Aussetzungsklausel ausnahmsweise mit einem manuellen Verwaltungsverfahren ausgesetzt;
– Wegfall der Gefahr der Zerstörung des Fahrzeugs. In diesem Fall wird die gezahlte und nicht verwendete Prämie abzüglich Steuern und Abgaben an den NHS zurückerstattet. Die Erstattung der gezahlten und nicht in Anspruch genommenen Prämie für Nebenbürgschaften ist ebenfalls vorgesehen, immer ohne Steuern;
– Verlängerung der Beitragszahlungsfrist auf 60 Tage für die vom 10. September bis 31. Dezember 2017 fälligen Raten.

Für Lebensversicherungen:
– alle Prämienraten von Lebensversicherungen mit Jahresprämie und laufenden Prämien, die zwischen dem 10. September und dem 31. Dezember 2017 auslaufen, können ohne Verzinsung um 6 Monate gestundet werden;
– Reaktivierungen: Zinsen werden nicht auf alle Policen-Reaktivierungen erhoben, die im Jahr 2017 stattfinden;
– Nullung der Zusatzfraktionierung für das ganze Jahr 2017 für Ratenänderungswünsche bei Lebensversicherungen;
– Abschaffung der Rückkaufsstrafen und Pro-rata-temporis-Neubewertung für alle Anträge auf vollständigen Rückkauf von Lebensversicherungen für das gesamte Jahr 2017 ab dem heutigen Datum;
– Sonderdarlehen mit Anwendung des Retrozessionssatzes abzüglich der einbehaltenen Rendite für alle Darlehensanträge auf Lebensversicherungspolicen, die von heute bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden.

Bewertung