Teilen

Photovoltaik: Der anreizverteilende Erlass geht an die Consulta

Das Regionale Verwaltungsgericht Lazio hat den Berufungen von AssoRinnovabili und Confagricoltura gegen die rückwirkende Kürzung der Photovoltaik-Förderung stattgegeben - Jetzt geht der Ball zum Verfassungsgericht - Das Tar-Urteil ist beigefügt

Photovoltaik: Der anreizverteilende Erlass geht an die Consulta

Il Teer von Lazio hob die Frage der Legitimität verfassungsrechtlich über die Maßnahme 'Anreize verbreiten' in Bezug auf die Photovoltaik und nahm damit den in den letzten Monaten eingegangenen Beschwerderegen gegen dieses Gesetz entgegen. Nun muss die im Gesetzesdekret 91/2014 („Wettbewerbsdekret“) enthaltene Bestimmung vorgelegt werden vor dem Verfassungsgericht.

Die Maßnahme 'Anreize verbreiten“ hatte Proteste ua von Assorinnovabili und Confagricoltura hervorgerufen, da es eine Neuregelung der Fördertarife für Photovoltaik beinhaltet mit starkem Rückschnitt.

„Wir sind zuversichtlich – kommentierten Agostino Re Rebaudengo, Präsident von assoRinnovabili, und Mario Guidi, Präsident von Confagricoltura – dass das Gericht die Ausrichtung der TAR bestätigen und die verfassungsrechtliche Unrechtmäßigkeit der Verbreitung von Photovoltaikanreizen erklären wird. Wir hoffen, dass die Regierung mit dem bevorstehenden Grünen Gesetz sofort ihre Schritte zurücknehmen und das Gesetz aufheben kann, wodurch auch das Image und die Attraktivität Italiens für Investoren wiederhergestellt werden. Die Aufhebung der Regel - erinnern sie sich - würde auch das internationale Schiedsverfahren lösen, das mit ausländischen Investoren begonnen hat".

Lesen Sie unten im Anhang den Satz des Tar von Latium.


Anlagen: Satz_TAR_Rm_8669_2015.pdf

Bewertung