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Steuern, hier der neue 730: ab 2015 vorausgefüllte Steuererklärung

Ab 2015 werden die Finanzbehörden den Steuerzahlern (jährlich bis zum 15. April) die vorausgefüllte Steuererklärung elektronisch zusenden – Bürgerinnen und Bürger müssen nur noch die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten prüfen – so die heute vom Rat vorgestellte Neuerung Minister arbeitet.

Steuern, hier der neue 730: ab 2015 vorausgefüllte Steuererklärung

Schritt vorwärts der italienischen Steuerzahler in Richtung eines weniger stressigen Lebens. Der Ministerrat hat heute das Gesetzesdekret zu Steuervereinfachungen gebilligt, das unter anderem vorsieht: die vorausgefüllte Steuererklärung

Die Neuheit "bewirkt eine Revolution in der Verwaltung der Beziehung zwischen der Finanzverwaltung und dem Bürger - heißt es in der Regierungsnote -, die für rund 30 Millionen Steuerzahler (Arbeitnehmer und Rentner) startet bereits 2015“. Die Erklärung es wird den Steuerpflichtigen jedes Jahr bis zum 15. April elektronisch zugestellt, der Steuerpflichtige kann jedoch über die Website der Agentur für Einnahmen oder durch Beauftragung des Steuerverwalters, des Steuerberaters oder des Caf darauf zugreifen.

Bisher ist der Steuerpflichtige für das Ausfüllen der Erklärung verantwortlich, während die Steuerverwaltung nur das Ergebnis prüfen und die Ergebnisse mitteilen muss. Durch die Zusendung der vorgefertigten Erklärung der Finanzbeamte ist verpflichtet, die Daten zu erheben und innerhalb bestimmter Fristen an den Steuerpflichtigen zu übermitteln, die lediglich die Aufgabe hat, die Richtigkeit und Vollständigkeit des Dokuments zu überprüfen. Wenn diese Überprüfungen von einer Steuerberatungsstelle oder einem Buchhalter durchgeführt werden, wird die Agentur der Einnahmen diese um Klärung bitten, nicht mehr die Bürger. 

Um die vorab erstellte Erklärung zu erstellen, verwendet die Agentur für Einnahmen die Informationen desSteuerregister (zum Beispiel die Erklärung des Vorjahres und der geleisteten Zahlungen), die von übermittelten Daten Dritte (zum Beispiel Banken, Versicherungen und Sozialversicherungsträger) und die darin enthaltenen Daten Zertifizierungen von Abzugsverpflichteten ausgestellt in Bezug auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und dergleichen, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und sonstige Einkünfte (z. B. Entgelte für gelegentliche selbständige Tätigkeiten).

Ausgehend von der im Jahr 2016 vorzulegenden Steuererklärung für das Jahr 2015 ermöglicht die Kombination der von der Einnahmenagentur erfassten Informationen und der Daten aus dem Gesundheitskartensystem auch die Aufnahme in das Dokument Daten zu Krankheitskosten, spezifische Unterstützungs- und Gesundheitsausgaben, die Sie zu Einkommensabzügen oder Steuergutschriften berechtigen.

Für diejenigen, die mit dem neuen System nicht vertraut sind, gibt es auf jeden Fall immer noch die Möglichkeit, die Steuererklärung auf die altmodische Weise einzureichen, indem sie das Modell 730 oder das Modell Unico ausfüllen.

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