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Steuern und Fußball: Die Agentur der Einnahmen rückt die Klubs ins Rampenlicht

Die Agentur und die FIGC erneuern ihre Zusammenarbeit zur Überprüfung des finanziellen Gleichgewichts von Profifußballklubs – Hier sind die Punkte der Vereinbarung

Steuern und Fußball: Die Agentur der Einnahmen rückt die Klubs ins Rampenlicht

Neue Allianz zwischen Finanzbehörden und Fußballwelt. Die Einnahmenagentur und der Italienische Fußballverband erneuern ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf die Saison 2017/2018. Die Direktorin der Revenue Agency, Rossella Orlandi, und der Präsident der FIGC, Carlo Tavecchio, haben eine Absichtserklärung unterzeichnet, die es den beiden Einheiten ermöglichen wird, das finanzielle Gleichgewicht der Profifußballklubs zu überprüfen, um den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten die Meisterschaften.

DIE PUNKTE DER VEREINBARUNG

Die FIGC wird dem Finanzamt die Liste der professionellen Sportvereine mit Firmennamen und Steuernummer/Umsatzsteuernummer übermitteln, um mit der Überprüfung der Steuerpflichten fortzufahren. Insbesondere prüft die Agentur folgende Daten:

– die Zahlung der MwSt.-Verbindlichkeiten für das Steuerjahr 2016, die sich aus den bis zum 28. Februar 2017 eingereichten Erklärungen ergeben und am selben Tag abgelaufen sind, zusätzlich zur Übertragung der Steuersalden für Unternehmen, die sich als Tochtergesellschaften an das MwSt.-Liquidationsregime der Gruppe halten;

– die erfolgreiche Vorlage der Steuererklärungen für den am 31. Dezember 2015 endenden Steuerzeitraum, die Zahlungen von Ires, Irap, MwSt. und die Irpef-Einbehaltungen auf Arbeitseinkommen, die sich aus Steuererklärungen für denselben Zeitraum ergeben;

– Ratenzahlung der fälligen Beträge nach der Abrechnung von Steuern und Quellensteuern im Zusammenhang mit Steuererklärungen, deren Steuerzeiträume am 31. Dezember 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 enden;

– die Zahlung, auch in Raten, von Steuern und Quellensteuern im Zusammenhang mit rechtskräftig gewordenen Urkunden mit Mitteilung bis zum 30. April 2017.

DATENSCHUTZBERICHTE

Sobald die Kontrollen abgeschlossen sind, teilt die Agentur der Einnahmen der FIGC die Ergebnisse der Kontrollen mit. Die Informationen werden auf sichere und kontrollierte Weise übertragen, durch Passwörter geschützt und unter Einhaltung der Regeln der Relevanz und nicht übermäßigen Datenverarbeitung. Die Agentur der Einnahmen und Federcalcio werden auch eine Person benennen, die für die Verwaltung des Protokolls und für die Übermittlung und den Empfang von Informationen verantwortlich ist.

Das Protokoll bleibt bis zum 28. Februar 2018 gültig, einer Frist, innerhalb der es für nachfolgende Sportsaisonen verlängert werden kann.

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